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Langfristige Klärschlamm-Verwertung jetzt ausschreiben

Eine langfristige Ausschreibung der Klärschlammverwertung mit verpflichtender Phosphorrückgewinnung ab 2029 ist bereits heute möglich. Kommunen können frühzeitig Planungssicherheit schaffen, wirtschaftlich attraktive Verwertungsmöglichkeiten nutzen und sich rechtzeitig auf die kommenden Anforderungen vorbereiten.

Darauf weist die Deutsche Phosphor-Plattform DPP in einer Pressemitteilung hin: Die Klärschlammverwertung stellt Kommunen vor neue Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die ab 2029 verpflichtende Phosphorrückgewinnung. Eine davon ist die bislang üblicherweise durchgeführte begrenzte Ausschreibung zur thermischen Verwertung. Dazu stellt die DPP fest, dass bereits heute langfristige Ausschreibungen für die thermische Verwertung und Phosphorrückgewinnung erfolgen können – selbst wenn die notwendigen Anlagen noch nicht realisiert sind. Mehrere Kommunen haben diesen Schritt erfolgreich umgesetzt und langfristige Verträge mit Laufzeiten bis zu zehn Jahren abgeschlossen.

Praxisbeispiele zeigen die Machbarkeit langfristiger Ausschreibungen

Erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern zeigen, dass eine langfristige Ausschreibung rechtssicher möglich ist. Sie bietet Kommunen frühzeitige Planungssicherheit und erlaubt ihnen eine für sie wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeit, so die Kommunen die thermische Route verfolgen. Besonderer Vorteil ist eine Verknüpfung mit einer durchzuführenden Phosphorrückgewinnung: Selbst wenn aktuell noch keine Phosphorrückgewinnungsanlagen im Regelbetrieb sind, können vertragliche Regelungen eine zukunftssichere Lösung schaffen, denn es existieren vielfältige innovative Ansätze von hohem technologischem Reifegrad. Obige Beispiele gehen mit gutem Beispiel voran und zeigen, wie das Problem anzugehen ist anstatt es nur zu verschieben.

Zentrale Faktoren für eine sichere Ausschreibung

Ein wesentlicher Faktor ist die Berücksichtigung von Redundanzanlagen für die thermische Verwertung des Klärschlamms. Zudem sollten Dienstleister in sogenannten Bietergesprächen ihre Leistungsfähigkeit durch technische Nachweise belegen können. Um beidseitige finanzielle Risiken zu minimieren, empfiehlt es sich, Preisgleitklauseln in die Verträge zu integrieren. Diese sorgen für eine wirtschaftlich tragfähige Kalkulation und erhöhen die Seriosität der Verträge. Regionale Besonderheiten sollten bei Ausschreibungen berücksichtigt werden, um eine passgenaue Lösung für die jeweilige Infrastruktur (z. B. Transportwege) zu gewährleisten. Aufbauend darauf konnte in Baden-Württemberg ein Ausschreibungsverfahren mit einer Laufzeit bis 2034 erfolgreich abgeschlossen werden.

Jetzt die Weichen für die Zukunft stellen

Kommunen können die Klärschlammverwertung mit Phosphorrückgewinnung bereits heute langfristig ausschreiben. Wichtige Erfolgsfaktoren sind Redundanzanlagen für die thermische Verwertung, Kapazitätsnachweise und Preisgleitklauseln. Kommunen profitieren von frühzeitiger und langfristiger Planungssicherheit, sodass auch Phosphorrückgewinnung bereits heute mitgedacht werden kann. Die fristgerechte Umsetzung der Klärschlammverordnung ist möglich und die Zwischenlagerung von Klärschlammaschen kann und sollte vermieden werden.

Quelle: Deutsche Phosphor-Plattform DPP e.V.

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