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Kabinett beschließt Novelle des Atomgesetzes

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für eine 19. Atomgesetznovelle beschlossen. Damit werden die atomrechtlichen Voraussetzungen für einen befristeten Streckbetrieb der Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 bis spätestens zum 15. April 2023 geschaffen.

Der Gesetzentwurf schreibt vor, dass für den weiteren Leistungsbetrieb der Anlagen nur die in der jeweiligen Anlage noch vorhandenen Brennelemente zu nutzen sind. Der Einsatz neuer Brennelemente ist nicht zulässig. Am 15. April 2023 müssen die Kraftwerke dann spätestens ihren Leistungsbetrieb einstellen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke verspricht: „Es bleibt beim Atomausstieg. Deutschland wird zum 15. April 2023 endgültig aus der Atomkraft aussteigen. Es wird keine Laufzeitverlängerung und keine Beschaffung neuer Brennstäbe geben – und damit auch keine zusätzlichen hochradioaktiven Abfälle. Der Gesetzentwurf sorgt für einen Beitrag zur Stromnetzstabilität, der mit der nuklearen Sicherheit vereinbar ist, weil er die Dauer des AKW-Weiterbetriebs auf einen kurzen Zeitraum in diesem Winter beschränkt. Auch in der aktuellen Energieversorgungskrise müssen wir die Risiken der Atomkraft im Blick behalten.“

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck: „Der heutige Kabinettbeschluss schafft Klarheit. Die Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 können im Streckbetrieb bis zum 15. April 2023 weiter Strom erzeugen. Danach ist Schluss. Es gibt keine neuen Brennstäbe. Im Winter 23/24 werden wir andere und bessere Ausgangbedingungen haben. Wir werden deutlich mehr Gas, auch über eigene LNG-Terminals importieren können. Die Stromnetze werden verstärkt, die Transportkapazitäten erhöht sein. Auch werden zusätzliche Erzeugungskapazitäten am Netz sein, vor allem zur Nutzung von erneuerbaren Energien. Es liegt weiter harte Arbeit vor uns, aber die Richtung ist klar gesetzt: Wir müssen in dieser Krise die Stromerzeugungskapazitäten kurzfristig erhöhen, schaffen aber gleichzeitig die Voraussetzungen für eine langfristig sichere und klimafreundliche Stromversorgung.“

Der beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass die drei Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 aus energiewirtschaftlichen Gründen über den 31. Dezember 2022 hinaus zum Leistungsbetrieb berechtigt werden, den sie spätestens mit Ablauf des 15. April 2023 beenden müssen. Dabei dürfen nur die in den drei AKW jeweils bereits vorhandenen Brennelemente genutzt werden. Deshalb wird die Leistung der Reaktoren schrittweise abnehmen. Aufgrund des kurzen Zeitraums von maximal dreieinhalb Monaten zusätzlichen Leistungsbetriebs ist hierfür keine Periodische Sicherheitsüberprüfung vorzulegen. Der Staat übernimmt keine Kosten für diesen Streckbetrieb. Der Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung des Bundestages, nicht aber der Zustimmung des Bundesrates. Die Abstimmung könnte in der zweiten Novemberhälfte erfolgen.

Mit der Atomgesetznovelle wird der Auftrag aus der Richtlinien-Entscheidung des Bundeskanzlers umgesetzt. Zu dieser Entscheidung gehören auch die Vorlage eines ambitionierten Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und die Umsetzung der politischen Verständigung zwischen der Bundesregierung, der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und RWE zum vorgezogenen Kohleausstieg im Rheinischen Revier. An der Umsetzung beider Maßnahmen wird mit Hochdruck gearbeitet.

Die beschlossene Novelle des Atomgesetzes ist unter diesem Link zu finden.

Quelle: Bundesministerien für Umwelt, Wirtschaft und Klimaschutz (für den Inhalt verantwortlich)

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