Anzeige

Neue Kennzeichnungsvorschriften – teure Symbolpolitik ohne Umweltnutzen

Meint die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V.: Die Bundesregierung hat den Entwurf für neue Kennzeichnungsvorschriften für Einweg-Getränkebecher auf den Weg gebracht. Damit sollen Vorgaben aus der EU-Richtlinie für Einweg-Kunststoffprodukte umgesetzt werden.

Nach dem Entwurf sollen Einweg-Getränkebecher aus Kunststoff und beschichtete Papierbecher, die ab 3. Juli 2021 erstmalig in Verkehr gebracht werden, sowohl ein neues Anti-Littering-Piktogramm als auch den schriftlichen Hinweis enthalten, dass der Becher aus Kunststoff besteht beziehungsweise Kunststoff enthält.

Auch wenn dadurch EU-Vorgaben 1:1 umgesetzt werden, kritisiert die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. den Vorschlag als wenig geeignet, in Deutschland den Schutz der Umwelt vor einer Vermüllung mit Getränkebechern zu verbessern, und fordert Ausnahmen für geschlossene Produkt-Kreisläufe.

„Gut gedacht heißt leider nicht gut gemacht“, kommentiert Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der IK, den Entwurf. „Die Menschen in Deutschland wissen, dass Plastikbecher nicht einfach in die Umwelt geschmissen werden dürfen. Und diejenigen, die es trotzdem machen, werden sich auch durch die neue Kennzeichnung nicht davon abbringen lassen.“ Umfragen im Auftrag der Kommission hätten gezeigt, dass die neuen Vorgaben nur einen sehr geringen Effekt auf das Verhalten der Menschen hätten. Besser wäre aus Sicht der IK eine konsequente Anwendung des Verursacherprinzips, also zum Beispiel höhere Bußgelder für diejenigen, die ihren Müll achtlos wegschmeißen.

Die IK weist außerdem darauf hin, dass es in vielen Bereichen effektive Rücknahmesysteme für Getränkebecher gebe, zum Beispiel Pfandsysteme bei Konzerten, Fußballspielen und Festivals oder beim Catering im Flugzeug. „Neue Kennzeichnungsvorschriften für Getränkebecher, die in solchen Systemen gesammelt und recycelt werden, wären unverhältnismäßig. Hier sind Ausnahmeregelungen erforderlich“, erklärte Engelmann.

Scharfe Kritik übt die IK an den immer noch fehlenden Detailvorgaben aus Brüssel: „Wenige Monate vor dem Inkrafttreten der Regelung wissen die Hersteller von Getränkebechern in Deutschland immer noch nicht, was sie genau auf die Becher drucken oder gravieren sollen“, verweist Engelmann auf die fehlenden Durchführungsvorschriften der EU-Kommission, die eigentlich bereits im Juni 2020 hätte vorliegen sollen. Die bisher vorgelegten Vorschläge würden überdies die EU-Richtlinie in Teilen falsch umsetzen.

„Um Getränkebecher aus Kunststoff mit der neuen Kennzeichnung zu versehen, sind Investitionen in Millionenhöhe erforderlich, so für neue Druckplatten und zusätzliche Produktionsschritte und Druckfarbe. Wir rechnen damit, dass viele mittelständische Hersteller diese Investitionen nicht schultern können und die Produktion daher in Länder außerhalb der EU verlagern“, warnt Engelmann und fordert die Bundesregierung auf, die tatsächlichen Umstellungskosten für Wirtschaft und Verbraucher zu ermitteln: „Die bisher vorgelegten Zahlen sind eine grobe Unterschätzung der tatsächlichen Folgekosten.“ Dies gelte auch für die Kosten der ebenfalls beschlossenen Vorgaben für die feste Verbindung von Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und deren Deckeln.

Quelle: IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V.

Anzeige

KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Schlagzeilen

Anzeige

Fachmagazin EU-Recycling

Translation