Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat die Entscheidung des Bundeskartellamtes gegen die geplante Übernahme der DSD GmbH durch Remondis bestätigt.
Eine Rechtsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung könnte rechtlich vorgegangen werden, deshalb ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Quelle: bvse