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Aktiv gegen Lebensmittelverschwendung: Grundsatzvereinbarung unterzeichnet

Die deutsche Lebensmittelwirtschaft und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) arbeiten gemeinsam daran, vermeidbare Lebensmittelabfälle entlang der gesamten Wertschöpfungskette und bei den Verbrauchern in den kommenden Jahren wirksam zu reduzieren.

Dazu haben Wirtschaft und Ministerium nun die Grundsatzvereinbarung zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen unterzeichnet, die die Grundlage für die Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung ist. Philipp Hengstenberg, Präsident des Lebensmittelverbands Deutschlands, erklärt: „Die Wirtschaft arbeitet ständig daran, dass der Ressourceneinsatz beim Anbau, der Produktion, Veredlung und Vermarktung von Lebensmitteln besonders effizient und nachhaltig ist. Denn zum einen stehen uns im Zeichen des Klimawandels Rohstoffe langfristig nur begrenzt zur Verfügung und zum anderen möchte auch aus wirtschaftlicher Sicht kein Betrieb unnötig Arbeitskraft und Arbeitszeit verschwenden. Deshalb werden die einzelnen Branchen der Lebensmittelwirtschaft in den sektorspezifischen Dialogforen gemeinsam mit weiteren Stakeholdern geeignete Lösungsansätze erarbeiten.

Nach wie vor werfen Privathaushalte zu viel Essen weg

Aber auch die Bundesregierung hat eine wichtige Aufgabe. So ist es notwendig, dass die betroffenen Ministerien prüfen, welche Auswirkungen neue oder bestehende Gesetze auf das Entstehen von zusätzlichen Lebensmittelabfällen beziehungsweise Lebensmittelverlusten haben könnten, zum Beispiel die Vermeidung von Verpackungsmüll auf der einen Seite und Lebensmittelsicherheit und Haltbarkeit auf der anderen Seite. Wenn wir den Verpackungsanteil reduzieren, könnte der Anteil der weggeworfenen Lebensmittel steigen, weil die Haltbarkeit verkürzt wird. Außerdem ist die Aufklärungsarbeit gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern von essentieller Bedeutung. Denn nach wie vor werfen Privathaushalte zu viel Essen weg. Durch bewusstes Einkaufen, richtiges Lagern und den richtigen Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum könnte dem Vorschub geleistet werden.“

Die Grundsatzvereinbarung steht hier zur Verfügung. Unterzeichner sind: das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, der Bundesverband der Deutschen Ernährungsindustrie, der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels, der Deutsche Bauernverband, der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband, das Deutsche Tiefkühlinstitut, der Lebensmittelverband Deutschland und der Zentralverband des Deutschen Handwerks.

Quelle: Lebensmittelverband Deutschland e. V.

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