Anzeige

Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes: BMU legt Entwurf vor

„Das bloße Vernichten neuwertiger Ware wollen wir unterbinden.“

Das Bundesumweltministerium (BMU) will den Trend zum Wegwerfen funktions- und gebrauchsfähiger Ware stoppen. Dazu soll eine Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erfolgen, das aufgrund der Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht novelliert werden muss Für den Umgang mit Retour- und Überhangware soll zukünftig eine Obhutspflicht gelten.

Den Entwurf dazu legt das BMU nun den Ländern und den zuständigen Verbänden zur Kommentierung vor. Mit der Novelle sollen wichtige Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Verbesserung des Ressourcenschutzes festgelegt werden, unter anderem durch mehr Abfallvermeidung und neue Vorschriften zur Getrenntsammlung von Abfällen, um die höheren Recyclingquoten erreichen zu können, die in der 2018 geänderten Abfallrahmenrichtlinie festgelegt sind. Vorgesehen sind auch Änderungen bei der Auftragsvergabe der öffentlichen Hand. Außerdem soll der Einsatz von Kunststoff- Rezyklaten vorgeschrieben werden können.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Das Konsumkarussell dreht sich heute immer schneller. Wir haben neue Anbieter, neue Händlerstrukturen und mehr Retourware. Das führt dazu, dass immer mehr Waren vernichtet werden, die eigentlich noch gebrauchsfähig sind. Wir beobachten, dass es zu mehr Warenvernichtung sowohl im Online-Handel als auch im stationären Handel kommt. Schätzungen zufolge sollen jährlich Waren im Wert von mehreren Milliarden vernichtet werden. Das ist eine unnötige Ressourcenverschwendung. Neuwertige Ware vernichten, weil gerade die Saison vorbei ist, oder Luxusartikel zerstören, damit ihr Preis möglichst hoch bleibt – diese Praktiken wollen wir beenden. So lange neue Produkte voll funktionsfähig sind, sollen sie weiter genutzt werden.“

Recycling gemäß der geltenden Abfallhierarchie

Die Novelle soll Händler auf das Prinzip der Obhutspflicht gegenüber ihrer Ware verpflichten. Diesem kommen sie nach, wenn sie beispielsweise den Transport und die Aufbewahrung neuer Waren so gestalten, dass diese lange gebrauchstauglich bleiben. Die Obhutspflicht soll ebenso bewirken, die Produktion von vornherein stärker an der Nachfrage auszurichten, um Überhänge bereits im Vorfeld zu vermeiden. Erst nachdem die Nutzung eines Produkts oder dessen Verkauf oder Spende technisch oder rechtlich nicht mehr möglich (z. B. Gesundheitsgefahr) oder wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist, soll als Ultima Ratio das Produkt als Abfall verwertet werden können – das heißt Recycling gemäß der geltenden Abfallhierarchie.

Das Bundesumweltministerium wird parallel zum Gesetzgebungsverfahren Eckpunkte für entsprechende Maßnahmen zur Obhutspflicht (Bereich Retouren und Warenüberhänge) erarbeiten, die auch Gegenstand einer Verordnung werden können. Dabei wird es zunächst um Transparenz über die Menge an vernichteten Waren gehen. Dazu wird es auch Gespräche mit den Handelsverbänden, Online-Händlern, Drittverwertern und anderen Akteuren geben. Schulze: „In einem ersten Schritt müssen die Händler die nötige Transparenz schaffen. Ziel ist: Wenn die Vernichtung von Ware nicht vermieden werden kann, müssen die Händler dies künftig dokumentieren.“

Weitere Regeln der Novelle betreffen das Kunststoffrecycling und Kunststoffrezyklate. Diese sollen vermehrt eingesetzt werden. Die öffentliche Beschaffung soll dabei ein Vorreiter werden und den Absatz abfallarmer und recyclingfreundlicher Erzeugnisse fördern.

Der Entwurf des BMU zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes: Link

Quelle: Bundesumweltministerium (BMU)

Anzeige

KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Schlagzeilen

Anzeige

Fachmagazin EU-Recycling

Translation