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Genehmigungen für weitere Anlagen zum Abwracken von Schiffen erteilt

Die EU-Kommission hat am 6. Dezember 2018 die vierte Version der Europäischen Liste der Schiffsrecyclinganlagen veröffentlicht.

Es wurden zu der Liste gemäß EU-Verordnung Nr. 1257/2013 vom 20. November 2013 sechs weitere Plätze hinzugefügt. Dazu gehören nun drei Plätze in der EU und zwar in Italien, Finnland und Dänemark. Zum ersten Mal dabei sind zudem drei Plätze außerhalb der EU – zwei Plätze in der Türkei und einer in den USA.

Die Anlagen in der EU sind bei der Annahme bestimmter Schiffsgrößen beschränkt, sodass in den vergangenen sieben Jahren nur wenige unter EU-Flagge fahrende Schiffe recycelt worden sind. Diese Schiffe hätten in der Türkei abgewrackt werden können. Wegen der geringen inländischen Schrottverfügbarkeit stellt die Abwrackindustrie im türkischen Aliaga eine wichtige Beschaffungsquelle der türkischen Stahlwerke in der Region Izmir dar.

Quelle: bvse und EU-Kommission

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