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Deutschland unterschreitet EU-Mindestsammelquote für Elektroschrott

Die am 27. Juli 2018 vom Bundesumweltministerium veröffentlichten Zahlen weisen mit 782.214 Tonnen in 2016 eine Sammelquote von 44,95 Prozent für Elektroaltgeräte aus – 9,5 Kilogramm pro Einwohner. Deutschland verfehlt somit die in der Richtlinie 2012/19/EU festgelegte Mindestsammelquote für 2016 von 45 Prozent.

Im EU-Ländervergleich konnte Österreich die Mindestvorgabe in 2016 mit 50 Prozent gesammeltem Elektroschrott um fünf Prozentpunkte überschreiten. Noch gravierender ist der Abstand Deutschlands zu anderen EU-Staaten, die bereits im Jahr 2015 die EU-Mindestvorgaben erfüllten, etwa Irland und Portugal mit 54 Prozent oder Kroatien und Schweden mit 61 Prozent.

„Deutschland entwickelt sich zum neuen Sorgenkind der EU“, kommentiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die Ergebnisse. Die Grenzwerte für sauberes Wasser und saubere Luft würden eh schon seit langem nicht eingehalten und bei Verpackungsabfällen sei Deutschland Negativspitzenreiter. Jetzt werde auch die Mindestvorgabe für die Sammlung des oft mit Schadstoffen belasteten Elektroschrotts gebrochen. Nach Einschätzung der DUH wird ohne eine massive Ausweitung der Rücknahmeverpflichtung für Händler auch das Sammelziel von 65 Prozent in 2019 mit großem Abstand verfehlt werden.

Resch: „Der Bundesregierung sind die EU-Mindestvorgaben offensichtlich egal. Weder gestaltet sie die Abgabe alter Kühlschränke, Smartphones und TV-Geräte endlich einfacher, noch sorgt sie für einen Vollzug der bestehenden Rücknahmeverpflichtung. Während Falschparker täglich zur Kasse gebeten werden, werden Konzerne wie Saturn, Hornbach oder Conrad noch nicht einmal kontrolliert. Dabei zeigen unsere Testbesuche massive Probleme bei der Rücknahme von Elektroschrott im Handel.“

„Mittelfristig muss für Elektrogeräte ein Pfand erhoben werden“

Seit dem 24. Juli 2016 sind Händler ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern für Elektrogeräte zur Rücknahme ausgedienter Geräte verpflichtet. Kürzlich veröffentlichte Ergebnisse von Testbesuchen der DUH zeigen, dass viele Händler die Rücknahmepflichten boykottieren. Damit Verbraucher alte Geräte einfach und ohne weite Wege abgeben können, sollte die gesetzliche Rücknahmepflicht der Vertreiber aus Sicht der Umwelt- und Verbraucherorganisation deutlich ausgeweitet werden.

„Während die Händler mittlerweile knapp zwei Millionen Tonnen Elektrogeräte pro Jahr verkaufen, nahmen sie in 2017 nur rund 100.000 Tonnen Altgeräte zurück. Unsere Testbesuche zeigen, dass viele Händler die Rücknahme verweigern, erschweren oder gesetzeswidrig nicht darüber informieren. Wenn Verbraucher alte Elektrogeräte nur nach mehrmaliger Nachfrage ‚aus Kulanz‘ zurückgeben können, wird deutlich, warum noch immer hunderttausende Tonnen Elektroschrott ins Ausland exportiert oder im Restmüll entsorgt werden. In der Folge werden Schwermetalle, Flammschutzmittel und Weichmacher unbehandelt freigesetzt und schaden Mensch und Umwelt“, erklärt Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter des Bereichs Kreislaufwirtschaft bei der DUH.

Um das verpflichtende Sammelziel schnellstmöglich zu erreichen, fordert die DUH von der Bundesregierung, dass jeder Händler bei dem Verkauf eines Elektrogeräts ein ähnliches Altgerät zurücknehmen muss. Damit Händler die Rücknahme nicht möglichst schwierig, sondern möglichst einfach machen, sollten sie zur Erfüllung von Sammelquoten verpflichtet werden. „Mittelfristig muss für Elektrogeräte ein Pfand erhoben werden. Nur durch ein Pfandsystem kann die illegale Entsorgung von Elektroschrott auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Bei Getränkeverpackungen konnte durch ein Pfandsystem eine Sammelquote von nahezu 100 Prozent erreicht werden“, meint Sommer.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe (DUH)

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