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Zweite Kartellklage zur Aufarbeitung des Lkw-Kartells in Vorbereitung

Frankfurt am Main — Im letzten Jahr wurde im Rahmen der Aufarbeitung des Lkw-Kartells eine erste Klage für mehr als 3.200 Speditions- und Transportunternehmen mit über 85.000 Lkw erhoben. Den Schaden veranschlagen der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., der Rechtsdienstleister financialright claims GmbH und die auf Kartell-Schadenersatzverfahren spezialisierte Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP auf mindestens 500 Mio. Euro, inklusive Zinsen sogar auf über 1 Mrd. Euro. Diese Klage gilt die größte Klage ihrer Art, wird aber nicht die letzte sein.

Angesichts des nach wie vor bestehenden großen Interesses von Unternehmen aus ganz Europa, sich diesem Verfahren anzuschließen, wird es im Laufe des Jahres 2018 eine weitere Klage gegen das Lkw-Kartell geben. Um die Durchsetzung von Ansprüchen ihrer Mitgliedsunternehmen zu unterstützen, wollen der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V., der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) e.V. und der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) e.V. eine neue Allianz bilden. Die Verbände dieser Initiative vertreten mehr als 5.000 Mitglieder zusätzlich.

Zur Erinnerung: Am 19. Juli 2016 und am 27. September 2017 hatte die Europäische Kommission Rekordgeldbußen von zusammen über EUR 3,7 Milliarden gegen alle führenden LKW-Hersteller wegen ihrer Beteiligung an dem sog. Lkw-Kartell verhängt. Nach den Feststellungen der Europäischen Kommission waren an dem Kartell beteiligt MAN, Daimler, Volvo/Renault, DAF, Iveco und Scania. Das Kartell dauerte dabei mindestens 14 Jahre, nämlich von Januar 1997 bis Januar 2011.

Anders als die Lkw-Hersteller dies jetzt darzustellen versuchen, soll sich das Kartell dabei nicht nur auf einen Informationsaustausch über die Brutto-Preislisten beschränkt haben, sondern sich vielmehr auch über ihre Nettopreise sowie den Zeitpunkt der Einführung und die Weitergabe der Mehrkosten für die Abgasnormen EURO III bis EURO VI abgesprochen haben.

Angesichts des neuen Verfahrens können interessierte Unternehmen ihre ab 2003 gekauften oder geleasten Lkw noch bis 30.5.2018 auf der Online-Plattform truck-damages.com registrieren. Auch die Teilnahme an der zweiten Kartell-Klage ist für Speditions- und Transportunternehmen kostenlos und ohne jedes Prozessrisiko.

Alle Beteiligten gehen in diesem Verfahren von sehr guten Erfolgsaussichten aus. So hat erst kürzlich das Landgericht Hannover in einer von der Stadt Göttingen angestrengten Klage festgelegt, dass MAN der Stadt Göttingen aufgrund des Lkw-Kartells Schadensersatz leisten muss.

Quelle: Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V

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