„Wir müssen endlich handeln und nicht mehr nur reden“

29. Baustoff-Recycling-Tag des ISTE: Novelle der Ersatzbaustoffverordnung geht in richtige Richtung.

Die Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung bringt einige Erleichterungen, damit mineralische Ersatzbaustoffe wie unter anderem Recyclingbaustoffe künftig häufiger verbaut werden. Das war der Tenor des 29. Baustoff-Recycling-Tags des Industrieverbands Steine und Erden Baden-Württemberg (ISTE) am 7. Oktober2026 in Filderstadt. Knapp 250 Teilnehmer aus Mitgliedsbetrieben, Gutachterbüros, Behörden, Wissenschaft und Politik besuchten den jährlichen Branchentreff.

Durch sämtliche Referate wurde deutlich, dass die Harmonisierung und Standardisierung unterschiedlichster Rechtsgrundlagen im Kontext von Bundes- und EU-Recht und 16 verschiedenen Bundesländern hohe Beharrlichkeit erfordert. Das Ziel: vor dem Hintergrund des Klimawandels Recyclingquoten erhöhen, CO2-Emissionen beim Bauen senken und den Firmen der Kreislaufwirtschaft ökonomisch attraktive Rahmenbedingungen und Investitionssicherheit verschaffen.

Am RC-Tag beteiligen sich vielfältige Organisationen, Verbände, Institute und Unternehmen (Foto: ISTE)

Gregor Franßen, Fachanwalt für Abfallrecht aus Düsseldorf, brachte es in seinem Vortrag auf den Punkt: „Wir müssen endlich handeln und nicht mehr nur reden.“ Und Martin Kneisel, Vize-Abteilungsleiter im Landes-Umweltministerium des Bereichs Kreislaufwirtschaft, der erst jüngst Delegationen aus China und Kanada zu Gast hatte, stellte fest: „Die ISTE-Mitglieder haben über viele Jahre maßgeblich mitgeholfen, dass wir in Baden-Württemberg ein international anerkanntes Recyclingsystem aufgebaut und deren hohe Qualität abgesichert haben.“

„Wir brauchen eine Transformation der Denkweisen“

Das Hauptreferat hielt seine Chefin Sibylle Hepting-Hug in Vertretung von Landesumweltministerin Thekla Walker. Die gelernte Journalistin skizzierte Ankerpunkte aus dem Koalitionsvertrag, in dem „zirkuläres Bauen und Baustoffrecycling ein zentrales Thema“ sei, weil die Branche ein großer CO2-Emittent ist. Die Abteilungsleiterin: „Wir brauchen eine Transformation der Denkweisen entlang der gesamten Wertschöpfungskette vom Bauherrn über den Planer bis zu den Genehmigungsbehörden.“

Diese Ankerpunkte sind: Die öffentliche Hand müsse zirkulär und recyclinggerecht ausschreiben; die Ersatzbaustoffverordnung müsse praxisfreundlich werden; landesweit müssten Wertstoffhöfe zum Aufbereiten und für den Umschlag ausgewiesen und schließlich der selektive Rückbau gefördert werden. Ziel der Landesregierung sei es, mit hohen Recyclingquoten und mit mehr R-Beton zusätzlich 100.000 Tonnen CO2 pro Jahr einzusparen.

Am RC-Tag beteiligen sich vielfältige Organisationen, Verbände, Institute und Unternehmen (Foto: ISTE)

An Hepting-Hugs Transformations-Appell der Denkweisen knüpfte Fachanwalt Franßen nahtlos an: Die oberste Priorität müsse der Abfallvermeidung gelten. Ordnungspolitisch habe der Staat aber mit der Müllentsorgung begonnen, in dem er das Verbrennen und Deponieren geregelt hat, statt wiederverwendungsfähige Produkte vorzuschreiben. Der Jurist: „Behörden genehmigten Anlagen zur Müllbeseitigung, aber sie fragen nie, warum der Abfall überhaupt entstanden ist.“ Deshalb gehe es darum, Prozesse zu verändern und Hersteller in die Verantwortung zu nehmen. Oder auch Besteller. Das sei zwar im Kreislaufwirtschaftsgesetz benannt, aber nicht justiziabel hinterlegt. „Scharf geschaltet“ würden Konsequenzen, Strafen und Sanktionen erst in anderen Gesetzen, wenn sie zum Beispiel in der Produkthaftung geregelt würden, referiert Franßen die Justizsystematik.

„Auch die Bauproduktverordnung böte ein scharfes Schwert, aber auf EU-Ebene ist darin die Wiederverwertung überhaupt nicht thematisiert,“ informierte der Jurist. Seine Forderung: Erzeuger oder Besitzer demontierter Produkte müssten deren nächsten Verwendungszweck definieren, dann entstünden neue Kreisläufe, in denen direkt zweitverwertet, repariert oder aufbereitet werde. In Paragraf 45 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sei nur der Bund zur Kreislaufwirtschaft verpflichtet. Damit auch Länder und Kommunen verpflichtet werden können, müsse die Zirkularität im Vergaberecht festgeschrieben werden – und das EU-weit.

Martin Kneisel aus dem Umweltministerium konnte immerhin berichten, dass immer weniger Erdaushub deponiert werden muss, weil gelockerte Gesetze mehr Spielräume für Genehmigungen ermöglichen, was beispielswese das Zwischenlagern von Erdaushub oder den Betrieb mobiler Brecher betrifft, Digitalisierung, standardisierte Verfahren oder kulantere Regeln für Kleinstmengen. Seine Botschaft: „Die Politik nimmt die Wünsche aus der Wirtschaft auf.“ Und wo das Land an Bundesgrenzen stoße, trage es diese Wünsche in den Bundesrat und die Ausschüsse des Bundestags.

Neben den Vorträgen stand der Austausch der Baustoff-Recycling-Branche im Vordergrund (Foto: ISTE)

Wasser in den Wein goss dagegen nochmals Christa Szenkler. Die Vorsitzende der ISTE-Fachgruppe Recyclingbaustoffe und Boden referierte die Vielzahl gesetzlicher Regelungen und Verordnungen, die das Tagesgeschäft der Mitgliedsbetriebe betreffen und die sich „ständig verändern“. Das Deutsche Institut für Baustoffe aktualisiere beispielsweise aktuell sein Prüfverfahren für das Herstellen von Beton. Und das neue Umweltmodernisierungsgesetz samt Verordnung sollten den Umweltschutz stärken und dessen Umsetzung erleichtern. So entfalle die „Jedermann-Beteiligung“ bei Einsprüchen und das Artenschutzgesetz werde vereinheitlicht. Ende 2026 trete die EU-Industrieemissionsrichtlinie IED 2.0 in Kraft und das Cybersecurity-Gesetz gelte seit Ende 2025. Bei jedem Gesetz sei zu prüfen, ob und wie es den eigenen Betrieb betrifft.

Weiterhin wurde diskutiert, wie man den selektiven Rückbau standardisieren kann, um Gefahrstoffe wie Asbest, Chlorparaffine oder künstliche Mineralfasern zu extrahieren und die Verwertungsquote rechtssicher zu verbessern. Experten legten hierfür bewährte Verfahren aus der Praxis vor, die insbesondere beim Bauen im Bestand immer wichtiger würden.

Quelle: ISTE

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