Der BAV – Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. begrüßt, dass Biomasse im Zuge der Änderungen des Energie- und Stromsteuergesetzes weiterhin als begünstigter erneuerbarer Energieträger gilt.
In der Branche hatte es zuvor erhebliche Sorge gegeben, dass die vorgesehene Streichung der bisherigen Begriffsdefinition von Biomasse negative Signalwirkungen auf andere Gesetze und Verordnungen haben könnte. Die Klarstellung, dass die nun vom Bundestag beschlossene Änderung hinsichtlich der Definition erneuerbarer Energien im Stromsteuergesetz rein systematisch ist und keinerlei Auswirkungen auf andere Rechtsbereiche oder auf die steuerliche Begünstigung von Biomasse hat, schafft notwendige Sicherheit.
Für die Altholzbranche ist dies ein wichtiges Zeichen: Biomasse – und damit auch Altholz – bleibt als nachhaltiger, flexibler und grundlastfähiger Energieträger anerkannt. Hierfür setzen wir uns als BAV entschieden ein. Mit der Klarstellung wird die Planungssicherheit der Branche gestärkt und die Rolle der Bioenergie für eine stabile und verlässliche Energieversorgung bestätigt.
Quelle: BAV (Pressemitteilung)



