Rechtssichere Übergangslösungen für Klärschlammaschen

Einstieg in die Phosphorrückgewinnung 2029, vollumfänglicher Hochlauf über ein Stufenmodell bis 2039, Ablagerung von Aschen als nationale Phosphorreserve, Schaffung eines Marktes für P-Rezyklate, Planungssicherheit durch rechtliche Klarstellung: Eindeutige und pragmatische Vorschläge der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) zur Gestaltung der Phosphorrückgewinnung im aktuellen Positionspapier Übergangsmodell und Finanzierung.

„Die DWA unterstützt die Ziele und die Umsetzung der Klärschlammverordnung ausdrücklich. Eine vollumfängliche Umsetzung inklusive der Phosphorrückgewinnung ist bis 2029 aber in keinem Fall realisierbar. Eine Nationale Phosphorreserve ist eine tragfähige Übergangslösung, die den Zielen der Phosphorrückgewinnung dient, den technischen und marktmäßigen Rahmenbedingungen Rechnung trägt und First-Mover schützt“, meint DWA-Präsident Prof. Uli Paetzel.

Phosphor ist ein endlicher und als kritisch eingestufter Rohstoff, die Rückgewinnung des Phosphors im Abwasserbereich stellt einen wesentlichen Beitrag zu Ressourcensicherung und zur Verringerung externer Abhängigkeiten dar. Die DWA unterstütze das Ziel der Phosphorrückgewinnung aus Abwasser ausdrücklich. Bis zu der in der Klärschlammverordnung festgeschriebenen Frist ab 2029 werde die dafür notwendige Infrastruktur aber nicht zur Verfügung stehen.

Die notwendigen Kapazitäten zur Klärschlammverbrennung werden bis 2029 wahrscheinlich auf nationaler Ebene errichtet worden sein. Deutlich anders die Situation bei der Rückgewinnung des Phosphors aus der Klärschlammasche. Nach den auch vom Umweltbundesamt herangezogenen Schätzungen werden hier lediglich Kapazitäten für ein Drittel der Menge betriebsbereit sein. Trotz einer Vielzahl erfolgreicher und vielversprechender Pilotierungs- und Forschungsprojekte stelle die Skalierbarkeit der Verfahren weiterhin eine technische Herausforderung dar. Es fehlten Erfahrungswerte zu großtechnischen Verfahren, den Entsorgern stünden auch heute keine verlässlichen Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung. Planung, Genehmigung, Ausschreibung und Bau benötigten mindestens fünf bis sieben Jahre. Diese Zeiträume überschreiten die Zeit bis 2029 deutlich. Die vollumfängliche Umsetzung der Klärschlammverordnung im Jahr 2029 hält die DWA für nicht realisierbar. Diese Sachlage sei unstrittig.

Stufenmodell schafft Planungssicherheit 

Die DWA fordert ein Modell für den schrittweisen Ausbau des Phosphor-Recyclings mit Beginn 2029. Wenige Verfahren zur Verwertung relativ schadstoffarmer Klärschlammaschen stünden dann zur Verfügung. Die Kapazitäten für komplexere Extraktionsverfahren für schadstoffreichere Klärschlämme würden in den nächsten Jahren aufgebaut.

Das vorgeschlagene Modell verbinde die gesetzlichen Anforderungen mit den realen technischen Möglichkeiten. Es schütze gleichzeitig die Akteure, die bereits in Verbrennungskapazitäten, Forschung und Rückgewinnungsverfahren investiert haben. Zudem erhöhe es die Planungssicherheit für Anlagenbetreiber, Kommunen und Investierende.

Nationale Phosphorreserve als Übergangslösung

Für Klärschlammaschen, die zunächst noch keiner Phosphorrückgewinnung zugeführt werden könnten, schlägt die DWA eine Ablagerung auf besonders gekennzeichneten Flächen vor. Diese Nationale Phosphorreserve halte wertvolle Rohstoffe für eine spätere Nutzung verfügbar und ermögliche im Bedarfsfall einen späteren Zugriff auf die gelagerten Aschen. Vorhandene Deponiestandorte und Lagerstätten sollten dabei bevorzugt genutzt werden. Die in der Klärschlammverordnung vorgesehene Zwischenlagerung sei hingegen keine flächendeckende Lösung. Sie sei mit erheblichen technischen, wirtschaftlichen und genehmigungsrechtlichen Herausforderungen verbunden.

Markt und Rechtsrahmen weiterentwickeln

Ein erfolgreicher Ausbau der Phosphorrückgewinnung setze verlässliche Absatzwege für die entstehenden Rezyklate voraus. Fragen des Düngerechts, der Anerkennung neuer Düngemitteltypen sowie der Marktintegration von P-Rezyklaten müssten für den vollumfänglichen Markthochlauf geklärt werden. Gleiches gelte für deponierechtliche Anpassungen bezüglich der Kapazitäten für die Nationale Phosphorreserve.

Quelle: DWA

KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN

Schlagzeilen

Anzeige

Fachmagazin EU-Recycling

Translation