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Düngegesetz: Kommunale Wasserwirtschaft fordert konsequente Nachschärfung

Am gestrigen Mittwoch (29. April 2026) hat das Bundeskabinett die Novellierung des Düngegesetzes beschlossen.

Dazu Karsten Specht, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), dessen Mitglieder 90 Prozent aller Einwohner Deutschlands mit Trinkwasser versorgen und für mehr als 50 Prozent die Abwasserentsorgung sichern:

„Der Kabinettsbeschluss zum Düngegesetz ist ein wichtiger Schritt, um für das Wirkungsmonitoring eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Jetzt kommt es darauf an, dass der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren konsequent nachgeschärft wird. Kernstück muss eine verbindliche und transparente Nährstoffbilanzierung sein. Nur wenn endlich klar ist, wie viel Dünger tatsächlich eingesetzt wird, lässt sich der Eintrag von überschüssigem Nitrat ins Grundwasser vor Ort wirksam begrenzen. Die Wasserwirtschaft fordert eine konsequente Reduktion der Nitrateinträge in unsere Wasserressourcen.

Schon heute müssen viele Wasserwerke aufwendig nachhelfen, um Grenzwerte einzuhalten, etwa durch teure Aufbereitung oder Erschließung neuer Wasserressourcen. Diese Kosten zahlen am Ende die Verbraucher. Klare und vorbeugende Regeln sind ökologisch und ökonomisch der deutlich vernünftigere Weg.

Gleichzeitig bleibt die Anpassung der Düngeverordnung dringend notwendig. Ohne eine rechtssichere Grundlage können die Länder nitratbelastete „rote Gebiete“ nicht verlässlich ausweisen. Das blockiert wirksamen Gewässerschutz, verunsichert landwirtschaftliche Betriebe und belastet die Wasserwirtschaft. Weitere Verzögerungen wären fahrlässig: Sie schaden der Umwelt, verteuern Trinkwasser und erhöhen erneut das Risiko eines EU‑Vertragsverletzungsverfahrens.“

Quelle: VKU

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