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Kritis-Dachgesetz im Bundesrat: VKU empfiehlt Zustimmung

Mit dem Kritis-Dachgesetz will die Bundesregierung bundesweit einheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen etablieren.

Das Gesetz verpflichtet Betreiber von kritischen Anlagen, wie zum Beispiel Energie- und Wasserinfrastrukturen, zu Risikoanalysen- und Risikobewertungen, Sicherheitsmaßnahmen und verbindlichen Meldungen bei erheblichen Sicherheitsvorfällen. Ziel ist es, die Resilienz gegenüber Sabotage, Naturereignissen und Terror deutlich zu stärken.

Nachdem der Bundestag das Kritis-Dachgesetz am 29. Januar 2026 beschlossen hat, steht nun die Befassung des Bundesrats am 6. März in der Schlussrunde an.

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: „Der Anschlag auf die Stromleitung in Berlin hat uns allen drastisch vor Augen geführt, wie verwundbar unsere kritischen Infrastrukturen sind. Um die Resilienz zu stärken, ist es notwendig, nun endlich mit dem Kritis-Dachgesetz einen regulatorischen Rahmen zu setzen. Die Zeit, die beim politischen Ringen der letzten Jahre verloren wurde, fehlt den Unternehmen zur Umsetzung. Deshalb sollte der Bundesrat dem Gesetz zustimmen, damit die Unternehmen so schnell wie möglich wissen, woran sie sind. Jede weitere Verzögerung schadet.

Wir brauchen klare Zuständigkeiten, realistische Fristen und eine solide Finanzierung der geforderten Maßnahmen. Es muss nun endlich die Nationale Risiko-Analyse und -Bewertung der Bundesregierung folgen, damit die Unternehmen eine Grundlage für ihre Analyse haben. Die Umsetzung der Resilienzmaßnahmen erfordert erhebliche Investitionen. Deshalb muss der Bund die bestehenden Finanzierungsinstrumente für Landesverteidigung und Bevölkerungsschutz konsequent nutzen, um die gesamtstaatliche Resilienz zu stärken. Nur dann kann das Gesetz im Alltag Wirkung entfalten und die Versorgungssicherheit dauerhaft gewährleisten.“

Quelle: VKU

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