Vor dem Hintergrund der anstehenden nationalen Umsetzung der novellierten EU-Abfallrahmenrichtlinie und der Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien nehmen die Rechtsanwälte okl & partner im Auftrag von GRS PRO Textil Stellung zu aktuellen rechtlichen Bewertungen, die die Rolle von Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs) auf eine bloße Finanzierungsfunktion reduzieren möchten.
Anlass ist das vom Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) beauftragte Rechtsgutachten „Die Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien in Deutschland unter Beachtung des besonderen Stellenwerts kommunaler und gemeinnütziger Sammlungsträger“.
Das von Prof. Dr. Angela Dageförde und Dr. Andrea Vetter im November 2025 erstellte Rechtsgutachten legt nahe, dass bestehende kommunale Sammelstrukturen die Grundlage der künftigen EPR-Umsetzung bilden und die Rolle der Organisationen für Herstellerverantwortung auf das Einsammeln und Weiterleiten von Herstellerbeiträgen beschränkt werden könnte. Dieser Auffassung widerspricht GRS PRO Textil ausdrücklich.
EPR verlangt Systemverantwortung – nicht nur Mittelverwaltung
Die erweiterte Herstellerverantwortung ist nach europäischem Recht als zentrales Steuerungsinstrument ausgestaltet. Sie soll sicherstellen, dass Hersteller nicht nur finanziell, sondern auch strukturell Verantwortung für die Umweltwirkungen ihrer Produkte übernehmen – von der Sammlung über die Sortierung bis hin zu Wiederverwendung und Recycling.
Die von GRS PRO Textil beauftragte rechtliche Stellungnahme oben genannten Gutachtens kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass Organisationen für Herstellerverantwortung nach Art. 22c der Abfallrahmenrichtlinie die Trägerschaft für die Alttextilsammlung übernehmen müssen. Diese Trägerschaft umfasst ausdrücklich mehr als die Finanzierung: Sie beinhaltet die Einrichtung, Organisation und Steuerung der Sammelsysteme sowie die Verantwortung für Effizienz, Qualität und Transparenz.
Reduzierung auf eine Finanzierungsfunktion unionsrechtswidrig
Die rechtliche Analyse zeigt, dass eine Beschränkung der PROs auf eine reine Finanzierungsrolle mit den unionsrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar ist. „Die Abfallrahmenrichtlinie weist Organisationen für Herstellerverantwortung eine herausgehobene Stellung als zentrale Systemakteure zu. Eine nationale Umsetzung, die diese Rolle entkernt, würde die intendierte Lenkungs- und Steuerungswirkung der EPR unterlaufen“, ordnet GRS PRO Textil-Geschäftsfüherin Dr.-Ing. Julia Hobohm ein.
Zugleich stellt die Stellungnahme klar, dass bestehende nationale Regelungen zur Getrenntsammlung – insbesondere § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 KrWG – nicht als Grundlage für die künftige EPR-Ausgestaltung fortgeschrieben werden können, sondern an die europarechtlichen Vorgaben anzupassen sind.
Kooperation als Teil des Systems – nicht als Ersatz
Projektleiterin Textil, Lea Kirstein betont: „Die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit mit kommunalen Akteuren und sozialwirtschaftlichen Einrichtungen ist weiterhin zentral, diese Zusammenarbeit ist ausdrücklich vorgesehen und gewünscht. Sie bedeutet jedoch, dass kommunale Sammelstellen Teil des von den PROs eingerichteten Sammelsystems werden – nicht, dass parallel eigenständige Sammelsysteme fortbestehen.“
Eine klare Verantwortungszuordnung ist Voraussetzung für funktionierende EPR-Systeme, wirksame Kontrolle, Auditierbarkeit und den sachgerechten Einsatz von Herstellerbeiträgen.
Plädoyer für eine rechtssichere und wirkungsorientierte Umsetzung
Die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien bietet die Chance, ein leistungsfähiges, effizientes, transparentes und gemeinschaftlich getragenes System aufzubauen. Voraussetzung dafür ist eine Umsetzung, die sich konsequent an der europäischen Rechtslage orientiert und die Rolle der Organisationen für Herstellerverantwortung als Systemträger mit Organisationsverantwortung anerkennt.
GRS PRO Textil setzt sich weiterhin für einen sachlichen, faktenbasierten Dialog mit allen Beteiligten ein – mit dem Ziel, eine zukunftsfähige und rechtssichere EPR-Lösung für den Textilsektor in Deutschland zu etablieren.
Quelle: Gemeinsames Rücknahmesystem Servicegesellschaft mbH



