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Neuregelungen des Batterierechts vollständig in Kraft getreten

Batteriehersteller hatten bis zum Ablauf des 15. Januar 2026 Zeit, ihre Batterien an einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) zu beteiligen und noch einige gesetzlich geforderte Angaben zu machen. Andernfalls geht das Gesetz von einem Verlust der Batterie-Registrierung aus. In diesem Fall besteht für den Hersteller ein Vertriebsverbot. 

Seit Ende Dezember waren eine Vielzahl von Organisationen für Herstellerverantwortung (OfHs) durch die Stiftung EAR zugelassen worden. Dank der breiten Kommunikation seitens der Stiftung und seitens der OfHs konnte die weit überwiegende Mehrheit aller Batterie-Registrierungen bestehen bleiben. „Die letzte wichtige Umstellung auf das neue Batterierecht ist sehr gut gelaufen“, bestätigt Dr. Andrea Menz, Generalbevollmächtigte der Stiftung EAR. „Die Anstrengung aller Beteiligten hat sich in jedem Fall gelohnt. Im Bereich der Gerätebatterien konnten sogar 92 Prozent aller Registrierungen erhalten werden. Das ist eine sehr gute Quote.“

Hersteller, die bis zum Fristablauf noch keine OfH gefunden haben, sollten dies nun dringend nachholen, empfiehlt die Stiftung, da der Vertrieb ohne gültige Registrierung eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Anschließend muss die Registrierung neu beantragt werden. „Ein vollständiger Antrag, für den eine OfH die Herstellermengen bestätigt hat, wird von uns innerhalb von maximal einer Woche freigegeben“, stellt die Stiftung EAR in Aussicht.

Quelle: Stiftung EAR

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