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Neue Vorschriften für Design, Wiederverwendung und Recycling im Automobilsektor

Verbindliche Ziele für die Verwendung von recycelten Materialien in Neufahrzeugen. Verstärkte Herstellerverantwortung für die Sammlung und Behandlung von Altfahrzeugen. Von den 285,6 Millionen Kraftfahrzeugen in der EU erreichen jedes Jahr 6,5 Millionen das Ende ihrer Nutzungsdauer. 

Am Dienstag (9. September 2025) hat das Europäische Parlament in Straßburg Vorschläge zur Kreislaufwirtschaft angenommen, die den Nutzungszyklus eines Fahrzeugs vom Entwurf bis zur Entsorgung abdecken. Die Verhandlungsposition des Europäischen Parlaments zur Verordnung für eine Kreislaufwirtschaft für Fahrzeuge und zur Entsorgung von Altfahrzeugen wurde in Straßburg am Dienstag mit 431 Ja-, 145 Nein-Stimmen und 76 Enthaltungen angenommen.

Der Text zielt darauf ab, den Übergang des Automobilsektors zu einer Kreislaufwirtschaft zu fördern. Dafür sollen die Umweltschäden aus der Herstellung und der Behandlung von Altfahrzeugen verringert werden. Wichtiges Ziel ist es auch, die Nachhaltigkeit der Automobilrecyclingindustrie in Europa zu stärken. Ausnahme gelten für Fahrzeuge, die für die Streitkräfte, den Zivilschutz, die Feuerwehr und Rettungsdienste konzipiert und gebaut wurden, sowie Fahrzeuge von historischem und besonderem kulturellem Interesse und Spezialfahrzeuge.

Verbessertes Fahrzeugdesign und Verwendung von recycelten Materialien

Neue Fahrzeuge sollten so konstruiert sein, dass möglichst viele Teile und Komponenten leicht ausgebaut werden können, um sie, soweit technisch möglich, zu ersetzen, wiederzuverwenden, zu recyceln, wiederaufzuarbeiten oder zu überholen. Die Europaabgeordneten wollen, dass der in jedem neuen Fahrzeugtyp verwendete Kunststoff innerhalb von sechs Jahren nach Inkrafttreten der Vorschriften mindestens 20 Prozent recycelten Kunststoff enthält.

Sie möchten außerdem, dass die Hersteller innerhalb von zehn Jahren nach Inkrafttreten der Vorschriften ein Ziel von mindestens 25 Prozent recyceltem Kunststoff erreichen, sofern ausreichend Recyclingmaterial zu angemessenen Preisen verfügbar ist. Darüber hinaus fordern sie, dass die Kommission nach einer Machbarkeitsstudie Ziele für recycelten Stahl und Aluminium sowie deren Legierungen festlegt.

Strengere Vorschriften für die Entsorgung und Ausfuhr von Altfahrzeugen

Drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften würde für Hersteller eine erweiterte Herstellerverantwortung gelten. Hersteller müssten dann die Kosten für die Sammlung und Behandlung von Fahrzeugen übernehmen, die das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht haben.

Die Europaabgeordneten wollen dafür auch eine bessere Unterscheidung zwischen Gebrauchtfahrzeugen und Altfahrzeugen. Für Altfahrzeuge gäbe es dem Vorschkap entsprechend dann auch ein Ausfuhrverbot.

Nächste Schritte

Da der Rat seinen Standpunkt bereits Anfang des Sommers angenommen hat, werden die interinstitutionellen Verhandlungen voraussichtlich rasch beginnen.

Hintergrund

Am 13. Juli 2023 hat die Kommission eine neue Verordnung über Kreislaufwirtschaftsanforderungen für die Konstruktion von Fahrzeugen und eine verbesserte Bewirtschaftung von Altfahrzeugen vorgeschlagen, die mit den Zielen des europäischen Green Deal und des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft im Einklang steht.

Im Jahr 2023 wurden in der EU 14,8 Millionen Kraftfahrzeuge hergestellt, während 12,4 Millionen Fahrzeuge zugelassen wurden. Auf den Straßen der EU sind 285,6 Millionen Kraftfahrzeuge unterwegs, und jedes Jahr erreichen rund 6,5 Millionen Fahrzeuge das Ende ihrer Nutzungsdauer.

Quelle: Europäisches Parlament

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