Händler von Einweg-E-Zigaretten müssen künftig ausgediente Geräte zurücknehmen.
Künftig sollen Kunden ausgediente Elektrogeräte noch leichter im Handel zurückgeben können. Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, die das Bundeskabinett jetzt beschlossen hat, sieht dafür unter anderem bessere Informationen im Handel vor. Mit der Gesetzesnovelle soll auch die Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten auf alle Verkaufsstellen ausgeweitet werden. Zugleich soll der Schutz vor Brandrisiken durch falsch entsorgte batteriehaltige Elektroaltgeräte verbessert werden.
Der beschlossene Entwurf zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sieht vor, dass Sammelstellen in den Geschäften künftig einheitlich gekennzeichnet werden müssen. So soll es Kunden leichter fallen, die Rückgabemöglichkeiten zu erkennen und alltagsnah nutzen können. Zudem werden Kunden künftig unmittelbar im Ladenregal durch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne darüber informiert, dass sie ein Elektrogerät kaufen, das nach der Gebrauchsphase getrennt zu entsorgen ist. Eine Verbesserung der Information ist zentral, um mehr alte Elektrogeräte dem Recycling zuzuführen.
Mit der Gesetzesnovelle will die Bundesregierung vor allem Brandrisiken minimieren, die durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithium-Batterien aus alten Elektrogeräten verursacht werden. Lithium-Batterien sind in immer mehr Elektrogeräten enthalten und teilweise fest verbaut. Für die Entsorgungswirtschaft birgt die unsachgemäße Erfassung von Lithium-Batterien bei der Sammlung und Behandlung von Elektroaltgeräten erhebliche Gefahrenpotenziale. Brände, die durch beschädigte oder falsch entsorgte Batterien entstehen können, führen zum Stillstand von Anlagen und können bei gehäuftem Auftreten zu Entsorgungsengpässen führen.
Um den Brandrisiko zu minimieren sieht die Gesetzesnovelle vor, dass bei der Sammlung am Wertstoffhof Elektro-Altgeräte künftig ausschließlich durch geschultes Personal des Wertstoffhofs in die Sammelbehältnisse einsortiert werden und dies nicht mehr durch die Kunden selbst erfolgt. Mit der neuen Vorgabe wird sichergestellt, dass Batterien aus abgegebenen Elektrogeräten – sofern möglich – entfernt und diese Batterien gesondert entsorgt werden. Das Risiko einer Beschädigung der Batterie durch mechanische Verdichtung bei Sammlung und Transport wird dadurch reduziert und das Brandrisiko gesenkt.
Zugleich wird die Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten erweitert. Kioske, Tankstellen und andere Vertriebsstellen von Einweg-E-Zigaretten sind künftig verpflichtet, ausgediente Geräte zurücknehmen. In diesen Läden muss auch über die Rücknahme ausdrücklich informiert werden. Die Rückgabe ist nicht an den Neukauf einer Einweg-E-Zigarette gebunden.
Bereits heute können Kunden Einweg-E-Zigaretten, genauso wie andere kleine Elektro-Altgeräte bei Wertstoffhöfen, kommunalen Sammelstellen und auch im Lebensmitteleinzelhandel (Bedingung: Kantenlänge bis zu 25 Zentimetern) kostenlos abgeben. Alles, was größer als 25 Zentimeter ist, kann nur dann im Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden, wenn dort ein vergleichbares Produkt gekauft wird oder jederzeit am Wertstoffhof.
Quelle: BMUKN