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Sondervermögen: Stellungnahme des VKU zum Bundestagsbeschluss

Der Bundestag hat am gestrigen Dienstag eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen. Damit soll unter anderem die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur ermöglicht werden.

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sagt zum Beschluss des Bundestages:„Deutschland muss massiv in den Ausbau seiner Infrastruktur investieren – das wurde viel zu lange vernachlässigt. Wir begrüßen, dass der Bundestag die Grundlage dafür gelegt hat, in den kommenden Jahren 500 Milliarden Euro zusätzlich in die Infrastruktur zu stecken. Diese Investitionen sind dringend notwendig. Wir hoffen jetzt auf die Zustimmung des Bundesrates am Freitag, denn die zusätzlichen Finanzmittel liegen auch im Interesse der Länder.

Das Sondervermögen wird allerdings nicht ausreichen, um alle Investitionen für den Klimaschutz zu stemmen. Allein für die Energiewende benötigen wir bis 2030 rund 721 Milliarden Euro, hinzukommen 800 Milliarden Euro für die Instandhaltung und Anpassung an den Klimawandel der Wasser- und Abwasserinfrastruktur bis 2045. Die kommende Bundesregierung muss die Energiewende effizient gestalten und die Energiewende klar auf System- und Kosteneffizienz ausrichten. Der VKU hat entsprechende Lösungsvorschläge für einen Neustart für die Energiewende gemacht.

Außerdem muss die neue Bundesregierung starke Anreize für private Investitionen setzen. Die Koalitionsverhandlungen müssen klar die Devise ‚Vorfahrt für Investitionen‘ verfolgen. Deshalb appellieren wir an Union und SPD, bereits im 100-Tage-Programm Entwürfe zur Umsetzung des 500-Milliarden-Sondervermögens vorzulegen. Länder, Kommunen und Unternehmen brauchen schnell Planungssicherheit. Es gilt, Verschiebebahnhöfe zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu verhindern. Besonders beim Fernwärmeausbau darf der Bund nicht aus der Verantwortung entlassen werden.

Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) muss als zentrales Instrument für Klimaschutzinvestitionen gestärkt werden. Die Förderung für effiziente Wärmenetze muss deutlich von den zusätzlichen Mitteln des KTF profitieren. Der Fernwärmeausbau ist entscheidend, um die Klimaziele zu erreichen.“

Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss der Bundesrat ebenfalls mit Zweidrittelmehrheit zustimmen.

Quelle: VKU

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