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TA Luft: ASA sieht Licht am Horizont – Novelle ist auf der Zielgeraden

In den letzten Monaten hat die Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) immer wieder die Gemüter von Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit erhitzt. „Und dies nicht ohne Grund“, wie Katrin Büscher, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung (ASA e.V.), festhält. „Die Novelle lässt schon viel zu lange auf sich warten.“

Rückblickend sah der erste Referentenentwurf Regelungen vor, die weit über die EU-rechtlichen Vorgaben hinausgingen. Auch wenn die ASA schon damals einer Überarbeitung und Anpassung an den aktuellen Stand der Technik mit großem Interesse begegnet ist, so ist die ASA auch heute der Meinung, dass man sich dabei aber an rechtliche Rahmen halten sollte und die „Kirche im Dorf“ lassen muss, so Büscher weiter. Die geplanten Verschärfungen, Anlagen zu genehmigen, zu betreiben und zu überwachen, hätten keinen Nutzen gehabt, um umweltrelevante Emissionen zu verringern oder zu vermeiden.

Büscher: „Verwaltungsvorschriften einer Novellierung zu unterziehen, begrüßen wir grundsätzlich. Hierfür ist es aber wichtig, dass man der Praxis die Möglichkeit gibt, die Änderungen konkret zu beurteilen und entsprechend abzuwägen. “ Schließlich müssten neue Regelungen von der Branche umgesetzt und vor allem finanziert werden, fügt Johanna Weppel, Ingenieurin und Referentin der ASA, hinzu: „Dass mit dem Ergebnis nicht alle Seiten hundertprozentig zufrieden sind, erklärt sich von selbst.“ Diese Prozesse dürften sich nach Aussage der ASA aber nicht Jahre hinziehen, wenn man bedenke, dass die vorliegenden Regelungen für mehr als 50.000 Anlagen in Deutschland festlegt sind und die TA Luft das zentrale Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen ist.

Nationale Regelungen nicht schärfer fassen als europarechtliche Vorgaben

In Ihrer Stellungnahme weist die ASA zusammenfassend daraufhin, dass besonders zu beachten sei, dass europarechtliche Vorgaben weniger weit gefasst sind, als die Umsetzung in der TA Luft erfolgt ist. Nach derzeitigem Stand würden national Verschärfungen vorgenommen, die auf EU-Ebene gar nicht gefordert waren. Zu beachten sei darüber hinaus, dass Novellierungsprozesse mit Augenmaß erfolgen sollten. Das heißt, dass nationale Regelungen nicht schärfer gefasst sein sollen als die europarechtlichen Vorgaben –insbesondere dann nicht, wenn dies zu einer Belastung der Anlagenbetreiber führe. Vor allem die Emissionsbegrenzungen für organische Stoffe (Gesamtkohlenstoff) aus Bioabfallbehandlungs- und Vergärungsanlagen seien europarechtlich nicht gefordert. Die vorgesehenen Emissionsbegrenzungen seien so nicht tragbar.

Auch fehlten wichtige Definitionen, sodass ein nicht gewollter Interpretationsspielraum zugelassen werde. Ferner lehnt es die ASA ab, staatliche Regelwerke Bestandteil der TA Luft werden zu lassen. Als Auslegungshilfe mache dies gegebenenfalls Sinn – verbindlich schränke es die Anwender der TA Luft aber über die Maße ein. Auch fordert die ASA von einer Verschärfung abzusehen, die den geschlossenen Annahme- und Ausbereitungsbereich betrifft, da dies zu einer fehlenden Planungs- und Investitionssicherheit bei den Anlagenbetreibern führen würde.

Quelle: ASA e.V.

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