BDE fordert europäisch einheitliche und praxistaugliche Ausgestaltung, um Abfallhierarchie, Entsorgungssicherheit und Investitionssicherheit zu wahren.
Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag zur Revision des Europäischen Emissionshandels EU-ETS vorgelegt. Der Entwurf schlägt eine spätere und stufenweise Einbeziehung der thermischen Behandlung von Siedlungsabfällen in den EU-ETS über den Zeitraum 2031 bis 2034 vor. Zugleich sieht der Vorschlag nationale Opt-out-Möglichkeiten bis 2035 unter bestimmten Voraussetzungen vor.
Die Deponierung selbst verbleibt zunächst außerhalb des Emissionshandels. Der Vorschlag sieht jedoch eine Öffnungsklausel vor: Bis zum 31. Dezember 2034 soll die Kommission bewerten, ob eine Einbeziehung von Deponieemissionen in das EU-ETS sinnvoll ist, und kann diesem Bericht einen Gesetzgebungsvorschlag beifügen. Ergänzend soll der angekündigte Circular Economy Act die Deponierung stärker regulieren.
Der BDE macht deutlich: Die geplante Einbeziehung der thermischen Abfallbehandlung in den EU-ETS darf nur praxistauglich, europäisch abgestimmt und im Einklang mit dem Abfallrecht erfolgen. Entscheidend ist, dass die Abfallhierarchie gewahrt, die Entsorgungssicherheit gesichert und ein europäisches Level-Playing-Field geschaffen wird – zwischen den verschiedenen Behandlungsverfahren ebenso wie zwischen unterschiedlichen nationalen Bepreisungsregimen.
BDE-Präsident Matthias Harms erklärt: „Die thermische Behandlung von Siedlungsabfällen, die nicht recycelt werden können und sicher entsorgt werden müssen, leistet einen wichtigen Beitrag zu Entsorgungssicherheit, Klima- und Ressourcenschutz. Eine Einbeziehung in den Emissionshandel darf deshalb nicht isoliert betrachtet werden. Sie muss die Abfallhierarchie stärken, Recycling unterstützen und Fehlanreize zulasten der Entsorgungssicherheit vermeiden.“
Der BDE sieht positiv, dass die Kommission eine Verknüpfung mit dem angekündigten Circular Economy Act beabsichtigt. Die vorgesehene Opt-out-Möglichkeit dürfe nicht dazu führen, dass über Jahre unterschiedliche nationale Sonderwege entstehen, die faire Wettbewerbsbedingungen im europäischen Binnenmarkt erschweren oder Abfallströme verlagern.
Klimaschutzinstrumente und Kreislaufwirtschaftspolitik dürften nicht nebeneinanderstehen, sondern müssten ineinandergreifen. Werde die thermische Behandlung von Siedlungsabfällen verteuert, ohne die Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle wirksam zu begrenzen oder wirtschaftlich unattraktiver zu machen, entstünden Fehlanreize. Abfälle könnten in die Deponierung umgelenkt werden – mit negativen Folgen für Klimaschutz, Ressourcenschutz und Abfallhierarchie. Immerhin greife die Kommission die Deponierung im Vorschlag auf – mit einem Monitoring-Rahmen für Deponieemissionen und der Option einer späteren Einbeziehung in den Emissionshandel. Eine wirksame Bepreisung oder Begrenzung der Deponierung selbst stehe jedoch noch aus.
Der BDE spricht sich deshalb dafür aus, im Circular Economy Act ein europaweit wirksames Deponierungsverbot für unbehandelte Siedlungsabfälle zu verankern. Wo ein solches Verbot nicht kurzfristig umsetzbar ist, brauche es zumindest einen europäischen Rahmen zur spürbaren Verteuerung der Deponierung, etwa über eine Deponieabgabe. Monitoring und Berichtspflichten zu Deponieemissionen könnten ein wichtiger Schritt sein; sie ersetzten aber keine wirksamen ökonomischen und abfallrechtlichen Lenkungsinstrumente.
Quelle: BDE




