VRE: Die eigentliche Bewährungsprobe beginnt jetzt.
Der Bundesrat hat den Weg für das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) freigemacht. Damit kann das Gesetz wie geplant zum 12. August 2026 gemeinsam mit den wesentlichen Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft treten. Aus Sicht des Verbandes der Recycling- und Entsorgungsunternehmen in Niedersachsen e. V. (VRE) schafft der Beschluss wichtige Rechtssicherheit. Entscheidend ist nun jedoch die konkrete Ausgestaltung.
„Das VerpackDG ist beschlossen, aber die eigentliche Bewährungsprobe beginnt jetzt. Recyclingfähigkeit und der Einsatz hochwertiger Rezyklate müssen sich künftig auch wirtschaftlich lohnen. Dafür brauchen wir klare Regeln, belastbare Nachweise und verlässliche Investitionspfade“, erklärt Dr. Heiko Martens, Präsident des VRE.
Im Mittelpunkt steht aus Sicht des VRE die schnelle und praxistaugliche Ausgestaltung der Rechtsverordnungen nach § 26a VerpackDG. Die ökologische Gestaltung der Systembeteiligungsentgelte muss so umgesetzt werden, dass recyclinggerechtes Design und der nachgewiesene Einsatz hochwertiger Rezyklate sich finanziell lohnt. Zusätzliche Mittel, die durch höhere Beteiligungsentgelte für schlecht recyclingfähige Verpackungen oder Verpackungen mit hohem Primärkunststoffanteil entstehen, sollten gezielt in Sortierung, Aufbereitung, Recyclinginfrastruktur und den Markthochlauf von Rezyklaten fließen.
Zugleich warnt der VRE vor Wettbewerbsverzerrungen durch unzureichend kontrollierte Rezyklatnachweise insbesondere bei Importen aus Drittstaaten. Primärkunststoffe dürfen nicht durch lückenhafte Lieferkettennachweise oder unklare Massenbilanzierungen als Sekundärrohstoffe in den europäischen Markt gelangen. Erforderlich seien einheitliche digitale Herkunfts- und Mengennachweise, unabhängige Prüfungen sowie wirksame Kontrollen.
Auch die geplante nationale Kunststoffabgabe müsse mit dem VerpackDG und der PPWR kohärent verzahnt werden. Eine rein fiskalische Pauschalabgabe lehnt der VRE ab. Sie würde Unternehmen zusätzlich belasten, ohne automatisch mehr Recycling, bessere Rezyklatqualität oder neue Investitionen auszulösen. Nachgewiesene Rezyklate dürfen nicht wie fossile Primärkunststoffe belastet werden.
„Deutschland braucht kein Nebeneinander unabgestimmter Einzelinstrumente. Wir brauchen ein verlässliches Anreizsystem, das Investitionen in moderne Recyclingkapazitäten ermöglicht und faire Wettbewerbsbedingungen für etablierte und neue hochwertige Recyclingverfahren schafft“, bekräftigt Martens.
Quelle: Verband der Recycling- und Entsorgungsunternehmen in Niedersachsen e. V. (VRE)




