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Die Reparatur von Elektrogeräten wird einfacher – Ersatzteile müssen lieferbar sein

In ganz Europa gelten ab 1. März neue Anforderungen hinsichtlich der Reparatur von bestimmten neuen Elektrogeräten. Für das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland gehen die Neuerungen aber nicht weit genug. Und: In anderen EU-Ländern stehen Verbraucher bei der Reparatur von Haushaltsgeräten sehr viel besser da als hierzulande.

Für neue Produkte wie Kühlgeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler und elektronische Displays (einschließlich Fernsehgeräte) gilt ab 1. März unter anderen folgendes:

  • Ersatzteile müssen noch lange nach dem Kauf lieferbar sein – z. B. sieben Jahre bei Kühlgeräten und zehn Jahre bei Waschmaschinen.
  • Ersatzteile sind zeitnah zu liefern – innerhalb von 15 Tagen.
  • Hersteller müssen dafür sorgen, dass Ersatzteile mit allgemein verfügbaren Werkzeugen ausgetauscht werden können und ohne, dass das Gerät dauerhaft beschädigt wird.
  • Verbraucher müssen „nicht-sicherheitsrelevante“ Ersatzteile selbst kaufen können wie beispielsweise Türgriffe oder Türscharniere. „Fachlich kompetente Reparateure“ sollen auch sicherheitsrelevante Ersatzteile erwerben können.
  • Hersteller müssen Verbrauchern im Internet eine Liste mit den erhältlichen Ersatzteilen zur Verfügung stellen.
  • „Fachlich kompetenten Reparateuren“ und Verbrauchern ist ein freier Zugriff zu entsprechenden Reparaturanleitungen zu gewährleisten.

Zudem müssen Verbraucher schon beim Kauf darüber informiert werden, welche Mängel auftreten können, ob und wie das Produkt repariert werden kann und welche Kosten dafür entstehen. Diese Maßnahmen sind Teil der EU-Ökodesign-Richtlinie.

Smartphones, Tablets und PCs nicht umfasst

Für Karolina Wojtal, Leiterin des Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, gehen die Neuerungen nicht weit genug: „Ressourcenintensive Geräte wie Smartphones, Tablets oder PCs sind im Moment leider nicht umfasst, dabei wären gerade diese wichtig. Und bestimmte Ersatzteile werden nur „fachlich kompetenten Reparateuren“ mit entsprechendem Versicherungsschutz zur Verfügung gestellt. Verbraucher und die in ganz Europa immer beliebter werdenden Repair-Cafés könnten leer ausgehen.“

Bis Ende 2021 plant die EU-Kommission weitere Vorschriften, dann sollen auch Smartphones und Ladekabel umfasst sein. Auch ein digitaler „Produktpass“ ist im Gespräch, der EU-weit darüber informieren soll, wie lange ein Produkt hält und ob es repariert werden kann. Bis die Änderungen beim Verbraucher ankommen, können aber noch Jahre vergehen.

Recht auf Reparatur: Einzelne EU-Länder legen vor

Andere europäische Länder haben bereits eigene Wege entwickelt, um Verbrauchern mehr Recycling und bessere Möglichkeiten bei der Reparatur zu bieten. So hat Schweden die Mehrwertsteuer auf die Reparatur von Schuhen, Kleidung, Haushaltsgeräten und Fahrrädern um die Hälfte gesenkt. Und Handwerker dürfen Reparaturen für Elektro-Großgeräte bis zu 50 Prozent günstiger anbieten als die tatsächlichen Kosten – die Differenz zahlt der Staat.

Ein ähnliches Prinzip verfolgt die Stadt Wien mit dem „Reparaturbon“, mit dem Verbraucher gebrauchte Geräte (auch Smartphones) reparieren lassen können und so bis zu 100 Euro sparen. In Frankreich informiert der „Reparatur-Index“ bereits jetzt, wie einfach elektronische Geräte repariert werden können. Berücksichtigt wird unter anderem auch die Software. Immer häufiger werden Geräte nämlich aufgrund von Softwareproblemen oder fehlenden Updates nicht mehr genutzt. Dank des Index sollen in Frankreich bis 2026 60 Prozent der elektronischen Geräte repariert werden können.

Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

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