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Baseler Übereinkommen: „Europäische Abfallverbringungsverordnung anpassen“

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. ist skeptisch, dass mit der Erschwerung von Kunststoffabfallexporten die Plastikflut in den Weltmeeren bekämpft werden kann. Nach Ansicht des Verbandes können solche Exportverbote den Ausbau einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft verlangsamen.

Die Vertragsparteien des Baseler Übereinkommens – 187 Länder – hatten zum Abschluss ihrer Konferenz in Genf am Ende der vergangenen Woche mehrheitlich dem Vorschlag der Regierung Norwegens zur Änderung der Anhänge des Baseler Übereinkommens zugestimmt. Dieser sieht vor, dass künftig nur noch reine und saubere Kunststofffraktionen in den Export gehen dürfen. Für alle anderen Kunststoffabfälle ist künftig ein Notifizierungsverfahren nötig.

Die Marktsituation für Recyclingrohstoffe könnte erschwert werden

BDE-Präsident Peter Kurth: „Im Ziel sind wir uns mit der Regierung Norwegens und den anderen Ländern einig, in der Wahl der Mittel haben wir andere Auffassungen. Die Verunreinigung der Ozeane durch Plastikabfälle ist weltweit ein gravierendes Problem. Hier sind dringend internationale Lösungen nötig. Eine Notifizierung oder gar ein Exportverbot für bestimmte Kunststoffabfälle gehören aber nicht dazu. Ein solches Verbot kann zudem die Marktsituation für Recyclingrohstoffe erschweren und so dafür sorgen, dass wir den nötigen Umstieg von Primär- auf Recyclingmaterialien nicht schaffen. Recyclingrohstoffe sind aber unerlässlich für den entscheidenden Schritt vom Verbrauchen zum Gebrauchen, und somit zu einer wirklichen Kreislaufwirtschaft.“

Zudem hat der Verband Zweifel, dass das Baseler Übereinkommen die geeignete Regelung ist, um Plastikeinträge in Meeren und Flüssen wirksam zu bekämpfen. Kurth: „Das Baseler Übereinkommen wurde ursprünglich ins Leben gerufen, um die Verbringung gefährlicher Abfälle zu reglementieren. Die Änderung der Konvention durch den Vorschlag Norwegens gleicht jedoch eher einer Handelsbeschränkung. Um der Verunreinigung der Weltmeere etwas entgegen zu setzen, braucht es jedoch anderer Lösungen.“

Eine Notifizierungspflicht wäre ein Rückschlag

Der BDE-Präsident unterstrich, dass die EU in den letzten Jahren bereits viele Maßnahmen ergriffen hat, um die Umweltverschmutzung durch Plastik zu bekämpfen. So haben verschiedene Maßnahmen im Rahmen der EU-Kunststoffstrategie das Ziel, die Sammlung und Rückführung von Plastikabfällen in neue Produkte zu verbessern. Kurth verwies zudem auf die Einwegplastikrichtlinie und auf „Minimum Recycling Content“-Lösungen, die dafür sorgen, dass es nun erstmals eine verbindliche Regel gibt, um Recyclingkunststoffe wieder in Produkte zu verwandeln. Durch eine Förderung der Nachfrage nach diesen Kunststoffen würden diese auch sicherlich nicht mehr zum Zwecke der Beseitigung exportiert.

Durch die Änderung der Anhänge des Baseler Übereinkommens ändert sich auch folgerichtig das EU-Recht im Bereich der Abfallverbringung, welches auf der europäischen Verbringungsverordnung fußt. Dort gilt im Rahmen der Richtlinie 1013/2006 EC fortan für die Verbringung in andere EU-Länder sowie OECD-Staaten eine Notifizierungspflicht. Für Nicht-OECD-Länder sieht die Verbringungsverordnung sogar ein Exportverbot von unsortierten Kunststoffabfällen vor. Eine Notifizierungspflicht für die Verbringung von Kunststoffabfällen innerhalb der EU und OECD wäre ein echter Rückschlag für die effektive und umweltfreundliche Abfallbehandlung in Europa.

„Abfall sollte weiterhin dort recycelt und verwertet werden, wo es ökonomisch und ökologisch am sinnvollsten ist. Daher sollte die EU im Rahmen der für 2020 angesetzten Überprüfung der EU-Verbringungsverordnung dafür sorgen, dass Kunststoffabfälle weiterhin reibungslos in der EU und OECD verbracht werden können. Mehr Bürokratie durch Notifizierungen oder gar Verbote lösen das Problem der Plastikvermüllung nicht. Das geht nur durch ökonomische Anreize und gesellschaftliches Handeln“, mahnte Kurth mit Blick auf den Beschluss des Baseler Übereinkommens abschließend an.

Quelle: BDE

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