Projekte können sich bis zum 22. April 2025 bewerben.
Für einen besseren Schutz der Meere hat das Bundesumweltministerium (BMUV) den vierten Förderaufruf im Programm gegen Meeresmüll gestartet. Der Fokus des Förderprogramms liegt auf der Vermeidung des Eintrags von Kunststoffmüll in die Meere.
Ziel ist es, die Entstehung von Plastikabfällen von vornherein zu vermeiden, sodass diese gar nicht erst in die Meere gelangen. Mit der Förderrichtlinie werden daher vor allem Projekte in den Bereichen nachhaltige Produktion, zirkuläres Design und Kreislauflösungen, integrierte Abfallmanagementsysteme, Beratung und Kapazitätsaustausch, Abfallinformationssysteme sowie gesellschaftliche Transformation gefördert. Projektskizzen können bis zum 22. April 2025 bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH eingereicht werden, die das Förderprogramm als Projektträgerin im Auftrag des Bundesumweltministeriums betreut.
Der Fördercall 2025 setzt besondere geografische und inhaltliche Schwerpunkte:
- Projekte in „Small Island Developing States“, insbesondere mit Projektaktivitäten zu Abfallvermeidung und Wiederverwendung bzw. Mehrwegsystemen,
- Projekte in Ländern mit ausgeprägtem Bedarf im Rahmen der Entwicklung des globalen Plastikabkommens,
- Projekte in Ländern mit gesteigerter Vorbildfunktion, zum Beispiel förderfähige Mitgliedstaaten der Internationalen Koalition gegen Plastikvermüllung („High Ambition Coalition to end plastic pollution“),
- Projekte, die einen Fokus auf soziale Nachhaltigkeit setzen, wie zum Beispiel die Inklusion des informellen Sektors, Geschlechtergerechtigkeit und die Zusammenarbeit marginalisierter Gruppen.
Der Aufruf richtet sich an Durchführungsorganisationen des Bundes, Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaftsunternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, deutsche Ableger internationaler und multilateraler Organisationen sowie Einrichtungen, die einen Sitz in Deutschland haben.
Das Ausschreibungsverfahren verläuft zweistufig:
Bis zum 22. April 2025 können Interessierte zunächst Projektskizzen einreichen. In der zweiten Auswahlstufe werden die Antragstellenden ausgewählter Skizzen aufgefordert, einen ausführlichen Projektantrag einzureichen. Die mögliche Förderhöhe pro Projekt liegt bei einer Million Euro bis maximal sechs Millionen Euro. Projekte können mit einer Projektlaufzeit von maximal vier Jahren planen. Die Projektskizzen werden online bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH eingereicht.
Nähere Informationen zum Zuwendungszweck, den Zuwendungsvoraussetzungen, dem finanziellen Fördervolumen und dem Verfahren sind auf der Website des Förderprogramms zu finden. Potenzielle Antragssteller können sich bei Fragen zum Förderprogramm und zur Skizzeneinreichung direkt über marine-litter@z-u-g.org an die Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH wenden.
Weiterführende Links:
BMUV-Landingpage: BMUV: Förderprogramm gegen Meeresmüll | Förderprogramm
Zum Förderaufruf: Förderprogramm gegen Meeresmüll- Call 2025
ZUG-Landingpage: Programm gegen Meeresmüll | Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG)
ZUG-Projektliste: https://www.z-u-g.org/meeresmuell/projekte/
Quelle: BMUV