Die neue RAL-Gütesicherung.
Der RAL – Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. hat unlängst eine neue Gütesicherung ins Leben gerufen, die die Entsorgung von Warmwasserspeichern (Boilern) und anderen mit klimarelevanten Gasen geschäumten Produkten mit standardisierten Qualitätskriterien hinterlegt. Als weltweit erster Standard zu diesem Thema regelt die RAL-GZ 729 primär die vollständige Erfassung der in den Produkten enthaltenen umwelt- und klimarelevanten halogenierten- und der nicht halogenierten Kohlenwasserstoffe (z. B. FCKW, HFCKW, HFKW und HC) und deren finale Entsorgung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt darin, alle aus Warmwasserspeichern und anderen Produkten rückgewonnene Wert-Materialien möglichst vollständig in den Stoffkreislauf zurück zu führen.
Durchschnittlich rund jede zweite der im Einsatz befindlichen Heizungsanlagen nutzt Warmwasserspeicher. Sie halten Wasser warm und stellen es zur Verfügung, wenn es beispielsweise zum Heizen, für das Waschbecken, die Badewanne oder Dusche benötigt wird. Warmwasserspeicher lassen sich mit verschiedenen Heizungsarten wie Wärmepumpen, Gasthermen und Ölheizungen kombinieren und gelten daher unabhängig vom jeweiligen Heizungskonzept als wichtiger Bestandteil der Warmwasserversorgung der Haushalte.
Wie bei allen langlebigen Gebrauchsgütern endet irgendwann dann doch die Nutzungsdauer dieser Produkte. Im Falle der in der RAL-GZ 729 im Fokus stehenden Warmwasserspeicher [1] endet die Zeit der Nutzung oft erst nach Jahrzehnten und mündet im Austausch Alt gegen Neu.
Bedingt durch diese lange Nutzbarkeit steht europaweit immer noch ein hoher Anteil an Geräten zur Entsorgung an, deren Isoliermaterialien (in der Regel Polyurethan) bei ihrer Produktion seinerzeit mit klimarelevanten halogenierten Kohlenwasserstoffen geschäumt waren. Darunter findet sich zum Beispiel das ozonschichtschädliche FCKW R112, das außer seiner negativen Wirkung auf die Ozonschicht auch einen sehr hohen Beitrag zum Treibhauseffekt inne hat. R11 ist 4.750-mal klimaschädlicher als Kohlendioxid (CO2), seine möglichst verlustfreie Entnahme aus den Geräten und die anschließende Zerstörung ist daher unabdingbar.
Bisher keine oder nur rudimentäre normative Vorgaben zu diesem Zweig der Elektro-Altgeräte-Entsorgung
In aller Regel fallen Warmwasserspeicher-Geräte unter die europäische WEEE-Direktive, die die Erfassung, die Behandlung und die weitere Entsorgung der Bestandteile von Elektroaltgeräten gesetzlich regelt. Die Vorgaben der Direktive haben in Deutschland durch die Überführung in das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) verbindlichen rechtlichen Charakter. Der Gesetzestext sieht vor, dass auch die Entnahme, Erfassung und Entsorgung der nicht halogenierten Kohlenwasserstoffe, also im Falle der Warmwasserspeicher die eingesetzten Pentan-Isomere, mit der Behandlung dieser Gerätegruppe einhergehen muss. Alle anderen europäischen Länder haben ähnliche Gesetzesvorgaben.
Europaweit werden bereits seit Jahren Wege zur umwelt- und klimarelevanten Entsorgung von Warmwasserspeichern diskutiert beziehungsweise sind bereits in der Umsetzung. Einige EU-Staaten trennen bereits Warmwasserspeicher von anderen Elektroaltgeräten ab und führen sie einer gesonderten Entsorgung zu. Bisher gab es zu diesem Zweig der Elektro-Altgeräte-Entsorgung keine oder nur rudimentäre normative Vorgaben bezüglich der umwelt- und klimarelevanten Behandlung. In diese Lücke tritt nun der RAL mit der jetzt veröffentlichten RAL-GZ 729. Mit der Gütesicherung RAL-GZ 728 (Rückproduktion von Kühlgeräten) – hat der RAL bereits seit 1997 einen wegweisenden und viel beachteten Standard geschaffen, der umfangreiche Vorgaben an die Behandlung von FCKW- haltigen und FCKW-freien Altkühlgeräten beinhaltet. Die neue Gütesicherung RAL-GZ 729 reiht sich hier nahtlos an.
Eine nützliche Hilfe
Die Gütesicherung RAL-GZ 729 soll die europaweit anlaufenden Aktivitäten der Behandlung von Warmwasserspeichern unterstützen und im Hinblick auf eine klimaschützende Umsetzung der anspruchsvollen Aufgabe mit standardisierten Vorgaben begleiten. Es richtet sich an Anlagenbauer und Betriebe, die in die Behandlung von Warmwasserspeichern einsteigen oder bereits eingestiegen sind. Den Herstellern von Warmwasserspeichern ist mit diesem Standard eine nützliche Hilfe für künftige Entsorgung-Beauftragungen an die Hand gegeben.
Der Standard – übrigens ein Update der bereits seit mehr als zehn Jahren existierenden RAL-GZ 729 – enthält Vorgaben an die Erfassung, den Transport und die Lagerung sowie an die Behandlung der Warmwasserspeicher. Wie der Name der Gütesicherung bereits andeutet, werden neben Warmwasserspeichern auch Polymerschäume berücksichtigt, die sofern sie zu Isolierzwecken genutzt wurden, auch klimarelevante halogenierte- und nicht halogenierte Kohlenwasserstoffe enthalten. Auch bezüglich dieser Produkte, die in der bisherigen Version der RAL-GZ 729 im Mittelpunkt standen, werden Anforderungen an die Erfassung, den Transport und die Lagerung sowie an die Behandlung festgelegt.
Die neue RAL-Gütesicherung „RAL-GZ 729: Rückproduktion von Warmwasserspeichern und anderen ODS-geschäumten Produkten“ ist der weltweit erste Qualitätsstandard der die künftige Behandlung von Warmwasserspeichern regelt. Mit relevanten Vorgaben an die Rückgewinnung von umwelt- und klimarelevanten halogenierten- und der nicht halogenierten Kohlenwasserstoffe (z. B. FCKW, HFCKW, HFKW und HC) und an deren finale Entsorgung sowie an die Rückführung der aus Warmwasserspeichern und anderen Produkten rückgewonnenen Wert-Materialien in den Stoffkreislauf unterstützt der Standard alle Beteiligten an der Erfassung, dem Transport und der Behandlung dieser Elektro-Altgeräte.
Die neue RAL-Gütesicherung kann hier eingesehen werden.
Quelle: RAL-Gütegemeinschaft Rückproduktion von Kühlgeräten e. V.