Am 5. November 2024 hat der EU-Ministerrat der neu gefassten EU-Kommunalabwasserrichtlinie zugestimmt. Dazu Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU):
„Wir begrüßen, dass der EU-Ministerrat nun den Weg frei gemacht hat für die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie. Die Umsetzung wird für die kommunale Abwasserwirtschaft eine machbare, wenn auch ambitionierte Herausforderung. Die neue Richtlinie ist und bleibt aus unserer Sicht ein notwendiger Schritt, um unsere Gewässer langfristig zu schützen. Insbesondere die mit der Richtlinie neu eingeführte Beteiligung der Pharma- und Kosmetikindustrie an den durch ihre Produkte verursachten Kosten der Abwasserbehandlung verdeutlicht vor allem eines: Das Verursacherprinzip im Gewässerschutz wird endlich konsequent umgesetzt. Mit dem hier gefundenen Kompromiss werden die Abwasserkunden mit den Umsetzungskosten nicht länger allein gelassen.
Die gesetzliche Regelung, Arzneimittel- und Kosmetikhersteller an den Kosten einer weiteren vierten Reinigungsstufe in Kläranlagen zu beteiligen, folgt dem einfachen Prinzip, dass diejenigen, die Gewässerverunreinigungen verursachen, auch finanziell zu ihrer Beseitigung beitragen sollen. Dabei müssen sich die Hersteller zukünftig mit mindestens 80 Prozent der Kosten für die Errichtung und den Betrieb der vierten Reinigungsstufen beteiligen.
Die Kosten werden übrigens auf alle Hersteller der Pharma- und Kosmetikindustrie verteilt, die ihre Produkte auf den europäischen Markt bringen. Und das völlig unabhängig davon, wo ihre Produktionsstätten liegen, ob innerhalb oder außerhalb der EU. Damit wird klar, dass die Abwasserentsorgung keinen Wettbewerbsnachteil für europäische Produktionsstandorte schafft.
Die Richtlinie ist aber auch für die kommunalen Abwasserentsorger selbst ambitioniert. Das Hausaufgabenheft wird voller. Beispielsweise bedeutet der Ausbau der Kläranlagen mehr Technik und dadurch einen höheren Energieeinsatz, während gleichzeitig die Energieneutralität der Branche angestrebt wird.
Nachdem die Vorgaben aus Brüssel nun klar sind, brauchen wir jetzt durch eine zügige und praktikable Umsetzung in nationales Recht Klarheit. Bis 2027 muss die EU-Richtlinie in nationales Recht gegossen werden. Auch wenn 2025 eine Bundestagswahl stattfindet, darf Politik hier keine Zeit verlieren.“
Quelle: VKU