Reform des Verpackungsgesetzes auf bewährten Strukturen aufsetzen.
Für mehr Ressourcen- und Klimaschutz muss die Kreislaufführung von Rohstoffen in Verpackungen weiter gesteigert werden – eine für Herbst 2024 geplante Reform des deutschen Verpackungsgesetzes soll dies nun angehen. Grundprinzip ist ein finanzieller Aufschlag für das Inverkehrbringen von weniger gut recycelbaren Verpackungen. Die Aufschläge sollen über einen Fonds solchen Unternehmen zugutekommen, die sehr gut recycelbare Verpackungen oder Verpackungen mit einem hohem Anteil an Recyclingmaterial verwenden.
„Die Reform macht deutlich, dass schlecht recycelbare Verpackungen keine Zukunft haben“, kommentiert Carl Dominik Klepper, Vorsitzender der AVU. „Finanzielle Anreize lösen Innovationen aus und tragen dazu bei, Rohstoffkreisläufe weiter zu schließen.“ Die neue EU-Verpackungsverordnung sieht ab 2031 einen ähnlichen Anreizmechanismus vor – eine deutsche Regelung kann jetzt zum Vorbild für die europaweite Ausgestaltung werden.
Die AVU warnt jedoch vor Schaffung neuer staatlicher und bürokratischer Strukturen rund um den geplanten Fonds. Klepper: „Die dualen Systeme, die in Deutschland mit der Sammlung und Verwertung von gebrauchten Verpackungen beauftragt sind, können die Aufschläge mit geringem zusätzlichen Aufwand bei den Unternehmen einziehen. Dies ist die effizienteste und kostengünstigste Lösung und ermöglicht die Umsetzung der Reform noch in dieser Legislaturperiode.“
Zur Beurteilung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen steht in Deutschland bereits der Mindeststandard Recyclingfähigkeit zur Verfügung, in den die Expertise der Verpackungs- und Kreislaufwirtschaft fortlaufend einfließt. Der Standard ist ein Beispiel für die sinnvolle Zusammenarbeit staatlicher Stellen mit der Industrie zur Förderung nachhaltiger Verpackungen.
Zur Ausgestaltung der Verpackungsgesetznovelle hat die AVU eine Stellungnahme erarbeitet.
Quelle: Allianz Verpackung und Umwelt (AVU)