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HMV-Schlacke: Metallrückgewinnung weiter auf hohem Niveau …

… jedoch erneuter Rückgang bei der Verwertung der mineralischen Fraktion.

Die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. (ITAD) und die Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM) veröffentlichen ihre dritte gemeinsame Verbändeumfrage zur Aufbereitung von Hausmüllverbrennungsasche (auch: HMV-Schlacke) aus Thermischen Abfallbehandlungsanlagen (TAB).

Diese zeigt einen erneuten Rückgang bei der Verwertung der mineralischen Fraktion außerhalb von Deponien. Nach Abfragen in den Jahren 2019 und 2021 haben die Verbände erneut aktuelle Zahlen, Daten und Fakten rund um die Aufbereitung und Verwertung von Rostaschen aus der thermischen Behandlung von Siedlungs- und Gewerbeabfällen (MVA und EBS-Kraftwerke mit Rostfeuerung) bei Mitgliedern und Nichtmitgliedern abgefragt: Faktenblatt

Das Daten-Monitoring fand auf Basis eines branchenspezifischen Fragebogens der Verbände ITAD und IGAM für das Berichtsjahr 2022 statt und deckt alle den Verbänden bekannten 38 Schlackeaufbereitungsanlagen in Deutschland ab. Die Abfrage zu den relevanten Kenndaten im Bereich der Schlackeaufbereitung umfasste sowohl mineralische Stoffströme als auch Metalle.

Das Substitutionspotenzial ließe sich weiter ausbauen Die Barrieren liegen eher in der deutschen Regularik 

Dr. Bastian Wens, Geschäftsführer der ITAD freut sich über den Beitrag der Rostascheaufbereitung zur Circular Economy und zum Klimaschutz: „Es ist wichtig, immer wieder darauf hinzuweisen, dass TAB den nicht anders verwertbaren Abfall behandeln, und dass nach Schadstoffentfrachtung und Energierückgewinnung noch ein weiteres Ressourcenpotenzial zur Verfügung steht – die Rostasche. Allein durch die Metallabtrennung und -verwertung werden knapp 470.000 Tonnen Metalle erzeugt, sodass rund 1,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente eingespart werden können. Hinzu kommt ein weiterer Beitrag durch die Verwertung der mineralischen Fraktion.

Leider hat eine Substitution mineralischer Primäreinsatzstoffe in höherwertigen Anwendungen, zum Beispiel in technischen Bauwerken, in den letzten Jahren abgenommen. Wie die aktuelle Forschung zeigt, lässt sich das Substitutionspotenzial im höherwertigen Anwendungsbereich aber weiter ausbauen. Die Barrieren liegen, zum Beispiel im Bereich von Zement- und Betonanwendungen, aber eher in der deutschen Regulatorik und weniger in der Aufbereitungstechnik beziehungsweise der Qualität. Hier muss der Gesetzgeber einschreiten und die Umsetzung der strategischen Ziele, wie die gewünschten höheren Verwertungsquoten mineralischer Abfälle gemäß dem Entwurf der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS), voranbringen.“

Ein zentraler Antreiber für die gemeinschaftliche Verbändeaktion war somit erneut die Bedeutung der Förderung der Wiederverwertung von Hausmüllverbrennungsasche in technischen Bauwerken. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) war es von besonderer Wichtigkeit, den Status quo vor der neuen bundesweiten Verordnung aufzeigen zu können. So wird im Vergleich der Werte 2020 zu 2022 deutlich, dass die Verwertung von Hausmüllverbrennungsasche in technischen Bauwerken erneut leicht gesunken ist (minus 1,8 Prozent), im Verhältnis dazu hat die Beseitigung auf Deponien zugenommen (plus 7,9 Prozent).

Die EBV allein werde nicht ausreichen

Der Vorstandsvorsitzende der IGAM Dieter Kersting erklärt: „Die Zahlen aus 2022 zeigen deutlich, dass es vor Inkrafttreten der EBV einen weiteren Rückgang der Verwertung von Hausmüllverbrennungsasche in technischen Bauwerken gab. Dieser Negativtrend, welcher sich bereits für das Berichtsjahr 2020 abzeichnete, muss unbedingt umgekehrt werden. Hausmüllverbrennungsasche ist ein gütegesicherter mineralischer Ersatzbaustoff, welcher in bestimmten Einsatzbereichen wertvolle Primärrohstoffe substituieren kann.

Wir werden die Auswirkung der EBV hier genau beobachten. Aber die Verordnung allein wird nicht ausreichen: Wir brauchen eine ambitionierte und umfassende Regelung zum Abfallende für mineralische Ersatzbaustoffe, welche sich nicht nur auf die ‚besten‘ Materialklassen beschränkt. Die EBV sorgt hier für Rechtssicherheit. Außerdem müssen der Paragraf 45 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und die damit einhergehenden Pflichten der öffentlichen Hand bezüglich der Verwendung von Rezyklaten endlich nachgeschärft werden.“

Quelle: ITAD und IGAM

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