Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 die Gefahrstoffverordnung verabschiedet. Diese legt fest, wer bei einer Gebäudesanierung für die Asbestüberprüfung verantwortlich ist. Nach Ansicht des ZDB sind die meisten Firmen gar nicht in der Lage, eine Asbestuntersuchung fachkundig durchzuführen. Mitarbeitende würden einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt.
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), sprach in einer direkten Stellungnahme von einem „schwarzen Tag“ für den Arbeits- und den Umweltschutz: „Statt Bauherren in die Verantwortung zu nehmen für ihre Sanierungsprojekte, sollen unsere Betriebe und Beschäftigten nun allein sicherstellen, dass sie sich nicht einem erhöhten Gesundheitsrisiko aussetzen. Das ist realitätsfern und ein absolutes No-Go. Der Frust und die Enttäuschung in der Branche sind riesig.
In einem jahrelangen Dialog mit der Politik hatten Gewerkschaft, Berufsgenossenschaft, Baugewerbe und Wohnungswirtschaft über die Gefahrstoffverordnung beraten. Ergebnis dieses Nationalen Asbest-Dialogs war es, dass fortan Bauherren die Pflicht haben, ihr Haus, wenn es 1993 oder früher gebaut wurde, vor Sanierungsbeginn nach Asbest und anderen gefährlichen Stoffen untersuchen zu lassen. Das Bundeskabinett hat heute die Verordnung verabschiedet, allerdings ohne diese Pflicht. Die meisten Firmen sind gar nicht in der Lage, eine Asbestuntersuchung fachkundig durchzuführen. Auch ist es nicht auszuschließen, dass manche Beschäftigte die Gefahr unterschätzen. Unsere Leute werden einem unnötigen Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Die Gefahrstoffverordnung setzt neue Maßstäbe der Verkehrtheit, indem sie den Klimaschutz über den Arbeits- und Umweltschutz stellt.
Offenkundig befürchtet die Bundesregierung, dass eine Einbeziehung der Bauherren in die Verantwortung für Asbest diese abhalten könnte, ihre Gebäude energetisch zu sanieren. Unterm Strich werden Sanierungsvorhaben mit der neuen Verordnung aber nur teurer oder verzögern sich, da jede beteiligte Firma sich für ihren Sanierungsbereich absichern und eine eigene Überprüfung beauftragen muss. Die folgenden Unklarheiten über die Asbestbelastung machen eine sichere Zeit- und Kostenkalkulation unmöglich. Die Baubranche fordert den Bundesrat dringend dazu auf, nach der Sommerpause der neuen Verordnung auf keinen Fall zuzustimmen und Änderungen anzugehen.“
Hintergrund
Mit der Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen werden schwerpunktmäßig die Regelungen zu krebserzeugenden Gefahrstoffen in der Gefahrstoffverordnung aktualisiert.
Dies betrifft zum einen das Risikokonzept bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, das nunmehr vollständig in die Gefahrstoffverordnung aufgenommen wird. Wichtige Elemente sind hierbei die Voraussetzungen für Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos und Anzeigepflichten gegenüber der zuständigen Behörde. Zum anderen werden die Vorschriften zu Asbest entsprechend den Ergebnissen des nationalen Asbestdialogs angepasst. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zu zulässigen Tätigkeiten und Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten. Die Änderung der PSA-Benutzungsverordnung und der Biostoffverordnung dient jeweils der Anpassung eines Verweises an die aktuelle europäische Rechtslage.
Quelle: ZDB und BMAS