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E-Mobilität: VKU warnt vor möglichem Rückbau von Ladesäulen

Geplante Nachrüstpflicht von Kartenlesegeräten stößt auf Kritik.

Bei einem Treffen des Europäische Parlaments und des Ministerrats in Brüssel stehen am heutigen Montag Verhandlungen zur Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Alternative Fuel Infrastructure Regulation, AFIR) auf der Tagesordnung. Konkret geht es in den Gesprächen um die künftigen Regeln für den Ausbau der europaweiten Ladeinfrastruktur – mit möglichen Auswirkungen auf die bestehende deutsche Ladesäulen-Verordnung.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) setzt sich in dem Gesetzgebungsprozess dafür ein, dass künftige Investitionen attraktiv und bereits getätigte Investitionen in den Ladesäulenbestand geschützt bleiben. Bei der Ausgestaltung ihrer Geschäftsmodelle sollten Betreiber von Ladesäulen laut VKU Spielraum haben, etwa was die Zahlungsmöglichkeiten an den Ladesäulen betrifft. Für so genannte Normallader mit einer Ladeleistung von unter 50 Kilowatt sollte es aus VKU-Sicht keine Ausrüstpflicht mit Kartenlesegeräten geben. Zudem sollten bereits bestehende Ladesäulen von einer Nachrüstpflicht ausgenommen werden.

Dazu VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: „Heute werden in Brüssel die Weichen für den Ladeinfrastrukturausbau in kommunaler Hand gestellt. Viele kommunale Unternehmen waren beim Ausbau der Ladeinfrastruktur Vorreiter und haben damit den Grundstein für eine flächendeckende E-Mobilität gelegt. Wir appellieren an das Europäische Parlament, diese Pionierunternehmen nicht mit aufwändigen Nachrüstpflichten zu bestrafen. Eine Nachrüstpflicht würde vor allem bei Normalladern in vielen Fällen zu einem Rückbau bestehender Ladesäulen führen. Mit Blick auf die Klimaschutzziele und der damit verbundenen Mobilitätswende kann das nicht das Ziel der EU-Parlamentarier sein. Um den gewünschten Ausbau der Elektromobilität zu stärken, sollte das EU-Parlament zudem von einer Ausrüstpflicht von Normalladern mit Kartenlesegeräten absehen. In diesem Punkt begrüßen wir die Position des Ministerrats, die attraktive Investitionsanreize in ein dichteres Ladenetz bietet.“

Hintergrund:

Rund die Hälfte der öffentlich zugänglichen Ladesäulen in Deutschland wird von kommunalen Unternehmen betrieben. Viele sind bereits frühzeitig in dieses Geschäftsfeld eingestiegen, bevor die entsprechende Nachfrage bestand. Die AFIR würde die regulatorischen Rahmenbedingungen, auf deren Basis Investitionsentscheidung getroffen wurden, verschärfen. Auch viele mit Fördermitteln gebaute Ladesäulen wären von den Nachrüstpflichten und dem damit drohenden Rückbau betroffen.

Quelle: VKU

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