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EU-Verordnung über Verpackungen: Stellungnahme des bvse zum Kommissionsvorschlag

Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. nimmt Stellung zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, COM (2022) 677 final.

Mit der vorgeschlagenen Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften werden drei Hauptziele verfolgt:

  • Vermeidung von Verpackungsabfällen durch Einschränkungen bei unnötigen Verpackungen und Förderung von wiederverwendbaren und nachfüllbaren Verpackungslösungen.
  • Förderung eines hochwertigen und geschlossenen Recyclingkreislaufs, indem alle Verpackungen auf dem EU-Markt bis zum Jahr 2030 wirtschaftlich recycelt werden können.
  • Senkung des Bedarfs an Primärrohstoffen und Schaffung eines gut funktionierenden Marktes
  • für Sekundärrohstoffe durch verbindliche Rezyklateinsatzquoten.

Die definierten Ziele der EU-Kommission sind nach Auffassung des bvse grundsätzlich geeignet, eine innereuropäische einheitliche Verpackungspolitik zu etablieren, die gleichzeitig auch zu Erreichung der mit dem Europäischen Green Deal verknüpfte Klimaneutralität in Europa unterstützt.

Aus Sicht des bvse sind die Förderung geschlossener Kreisläufe und die Stärkung der Märkte für Sekundärrohstoffe essenziell für die Entkopplung des wirtschaftlichen Wachstums vom Primärrohstoffverbrauch und auch für eine gut funktionierende Recyclingwirtschaft. An dem Kommissionsvorschlag kritisiert der Verband unter anderem eine zu große Regelungstiefe. Befürchtet wird auch noch mehr Bürokratie.

Die ganze Stellungnahme des bvse lesen Sie hier. The English version of the statement can be found here.

Quelle: bvse

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