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Abfallverbringung: EU-Parlamentarier drängen auf strengere EU-Vorschriften

Außerhalb der EU verbrachte Abfälle müssen umweltverträglich behandelt werden – EU-Abgeordnete wollen keine Kunststoffabfälle mehr in Nicht-OECD-Länder ausführen – Die EU exportierte 2020 rund 32,7 Millionen Tonnen Abfälle in Nicht-EU-Länder. 

Das Parlament hat seine Position für Verhandlungen mit den EU-Regierungen zur Überarbeitung der EU-Verfahren und Kontrollmaßnahmen für Abfallverbringungen angenommen. Die überarbeitete Gesetzgebung soll die Umwelt und die menschliche Gesundheit effektiver schützen. Gleichzeitig sollen Abfälle besser genutzt werden, um die EU-Ziele für eine Kreislaufwirtschaft und eine schadstofffreie Wirtschaft zu erreichen. Die Abgeordneten unterstützen das ausdrückliche Exportverbot für Abfälle, die in der EU beseitigt werden müssen. Ausnahmen soll es nur in begrenzten und gut begründeten Fällen geben. Die Ausfuhr gefährlicher Abfälle aus der EU in Nicht-OECD-Länder soll ebenfalls verboten werden.

Kunststoffe sollen mittelfristig in der EU bleiben

Die Ausfuhr von ungefährlichen Abfällen zur weiteren Verwertung wäre nur in Nicht-OECD-Länder erlaubt, die Abfälle nachhaltig behandeln können. Die Abgeordneten fordern außerdem, die Ausfuhr von Kunststoffabfällen in Nicht-OECD-Länder zu verbieten und die Ausfuhr von Kunststoffabfällen in OECD-Länder innerhalb von vier Jahren auslaufen zu lassen. Das Parlament fordert einen risikobasierten Mechanismus, der EU-Ländern bei Inspektionen zur Verhinderung illegaler Abfallverbringungen als Richtschnur dient.

Nach der Plenardebatte am Montagabend wurde der Bericht am Dienstag (17. Januar 2023) mit 594 Ja-Stimmen, fünf Nein-Stimmen und 43 Enthaltungen angenommen. Die Abgeordneten sind nun bereit, die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten aufzunehmen.

Hintergrund

Am 17. November 2021 legte die Kommission einen Vorschlag zur Reform der EU-Vorschriften für die Verbringung von Abfällen vor. Darin werden Verfahren und Kontrollmaßnahmen für die Verbringung von Abfällen festgelegt nach Herkunft, Bestimmungsort und Transportweg, der Art der verbrachten Abfälle und der Art der Abfallbehandlung am Bestimmungsort.

Im Jahr 2020 beliefen sich die EU-Ausfuhren von Abfällen in Nicht-EU-Länder auf 32,7 Millionen Tonnen. Das entspricht etwa 16 Prozent des weltweiten Abfallhandels. Darüber hinaus werden jedes Jahr rund 67 Millionen Tonnen Abfall zwischen den EU-Ländern verbracht.

Quelle: Europäisches Parlament

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