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Asse II: Bisheriger Begleitprozess beendet – Neustart ins Auge gefasst

Das Bundesumweltministerium (BMUV) und die Asse-2-Begleitgruppe (A2B) haben auf Wunsch der A2B zum Jahresende 2022 den bisherigen Begleitprozess beendet. Es besteht Konsens, den Austausch in anderer Form weiterzuführen.

Hierfür wollen beide im ersten Quartal 2023 gemeinsam mit dem niedersächsischen Umweltministerium (NMU) und der Betreiberin der Schachtanlage Asse II, der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), einen neuen Beteiligungsprozess entwickeln, um die weiterhin notwendige Interessenvertretung der Region bei der Rückholung der radioaktiven Abfälle zu gewährleisten. Die A2B hatte ihre öffentlichen Sitzungen im Jahr 2020 ausgesetzt. Hintergrund ist der bestehende Dissens, ob eine Alternativen-Prüfung zu dem von der BGE ausgewählten Asse-nahen Standort für das erforderliche Zwischenlager für die aus der Schachtanlage Asse II rückzuholenden Abfälle durchzuführen ist.

Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn: „Das Bundesumweltministerium hat ein großes Interesse daran, die Beteiligung fortzusetzen und dafür einen neuen Prozess zu starten. Ein Neustart bietet nun die Gelegenheit, für die zukünftige Zusammenarbeit die Rollen klarer zu kommunizieren. Mit Blick auf den neu zu strukturierenden Prozess ist klar, dass als Teil der Lösung auch eine Regelung für den Umgang mit Dissens notwendig ist. Das Bundesumweltministerium würde es ferner sehr begrüßen, wenn künftig die gesamte engagierte Bevölkerung in der Region um die Schachtanlage in die neuen Austauschformate einbezogen werden kann.“

A2B-Vorsitzende und Landrätin Christiana Steinbrügge: „Die Asse-2-Begleitgruppe will den Begleitprozess in seiner bisherigen Form beenden. Es hat sich gezeigt, dass dieses Format der Begleitung nicht wirksam für die Wahrnehmung der berechtigten Interessen der Bevölkerung in der Region war. Der in den letzten Jahren eingetretene Vertrauensverlust macht aus unserer Sicht diesen Schritt unausweichlich. In der A2B besteht aber grundsätzlich die skeptische Bereitschaft, gemeinsam mit dem BMUV, dem NMU und der BGE anstelle der bisherigen Begleitung einen gut durchdachten Beteiligungsprozess zu entwickeln, der geeignet ist, auch strittige Fragen zu lösen und so die Interessenvertretung der Asse-Region innerhalb der Rückholung weiterhin gewährleistet.“

BMUV und A2B streben an, dass die beteiligten Akteure einschließlich NMU und BGE voraussichtlich im Februar 2023 eine abgestimmte Entscheidung über die weitere Zusammenarbeit treffen. Sofern alle Akteure sich darauf verständigen, kann aus Sicht der A2B und des BMUV die Ausarbeitung der Struktur, der jeweiligen Rollen und der Konfliktlösungswege zügig erfolgen.

Quelle: Bundesumweltministerium

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