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„Keine Behandlungsverordnung für die Altfahrzeug-Demontage“

In einem Schreiben an MinDir´in Dr. Susanne Lottermoser (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) und MinR Helmuth Pallien (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) verdeutlichen die Verbände bvse, VDM, BDSV, VDA und VDIK nochmals ihren Standpunkt zu möglichen detaillierten Demontagevorgaben.

Angesichts des laufenden Verfahrens zur Novellierung der Altfahrzeugverordnung auf europäischer Ebene sprechen sich die Verbände klar gegen einen händischen Ausbau von Kabelsträngen sowie Aluminium-Guss- und Aluminium-Knetlegierungen aus, wie er von Vertretern des Umweltbundesamtes immer wieder gefordert wird. Eine solche Regelung entspreche nicht dem Stand der Recyclingtechnik, die Möglichkeiten, die der international anerkannte Industriestandort Deutschland bietet, würden vielmehr konterkariert:

„Beste verfügbare Technik wird hier ständig ent- und weiterentwickelt. Durch restriktive Vorgaben zur manuellen Separation von Materialien, und damit ohne eine Möglichkeit für Alternativen zur händischen Demontage, fallen wir im internationalen Standard technologisch deutlich zurück und bleiben hinter unseren Möglichkeiten bei der Rohstoffsicherung.

Es ist im originären Interesse der Shredderbetreiber, die Ausbeute an NE-Metallen zu optimieren. Insbesondere die vorerwähnten Aluminium-Guss- und Aluminium-Knetlegierungen werden während des Shredderns aufgetrennt und 100 Prozent des vorhandenen Aluminiums separiert. Unter Einsatz der LIBS-Technik kann im nachfolgenden Prozess darüber hinaus auch nach den einzelnen Guss- und Knetlegierungen getrennt werden. Dabei werden Mengen und Qualitäten möglich, die mit einem händischen Ausbau vor dem Shreddern nie erreicht werden können, denn die Materialvielfalt in modernen Fahrzeugen macht bestimmte manuelle Demontageschritte völlig unwirtschaftlich und zum Teil auch technisch unmöglich. Die Forderung nach händischer Demontage bestimmter Bauteile führt lediglich dazu, dass Gebrauchtfahrzeuge in Drittländer verbracht und die Rohstoffe dem hiesigen Markt entzogen werden.

Alle wiederverwendbaren Ersatzteile aus Altautos werden weitgehend durch manuelle Zerlegung gewonnen. Dieses Verfahren auf weitere Teile auszudehnen, verteuert lediglich den Prozess, schafft aber keinerlei umweltrelevanten Mehrwert. Wir warnen dringend davor, bei der anstehenden Novellierung vorhandene Recyclingtechnik zu ignorieren. Die negativen Erfahrungen mit der Behandlungsverordnung im Rahmen des ElektroG haben gezeigt, dass mit einem solchen Mikromanagement seitens des Gesetzgebers die Rohstoffsicherung nicht erleichtert, sondern erschwert wird. Wir brauchen Rahmenbedingungen, in denen sich die Kreislauf- und damit die Recyclingindustrie technisch und wirtschaftlich zum Wohle der Umwelt entfalten kann. Eine Grundbedingung dafür ist eine zertifizierte Aufbereitungskette, die mit einem gesicherten digitalen Verwertungsnachweis beginnt und nach der Aufbereitung der Shredderrückstände und der Wiedereinführung in den Kreislauf endet.

Wir brauchen weder in Deutschland noch in Europa rückwärtsgewandte Demontagevorschriften.“

Quelle: bvse, VDM, BDSV, VDA, VDIK (Verbändeschreiben)

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