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Einwegkunststofffonds: Statement der Philip Morris GmbH zur UBA-Studie

„Mehr Fragen als Antworten, dafür aber maximal teuer. Unklare Datengrundlage und fehlende Mitsprache des Bundestags im Rahmen der Einrichtung eines neuen Einwegkunststofffonds.“

Die Philip Morris GmbH nimmt Stellung zur gestern durch das Umweltbundesamt (UBA) veröffentlichten Studie, die als Grundlage für das Kostenmodell zur Berechnung der spezifischen Abgaben für Hersteller von Einwegkunststoffprodukten dienen soll. Der EU-Richtlinie entsprechend sollen Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten, wie zum Beispiel Take-Away-Einwegverpackungen für Lebensmittel und Getränke, Feuchttücher oder auch Zigarettenfilter, in Zukunft für die Kosten der Abfallentsorgung ihrer Produkte aufkommen.

Erst Anfang November hatte das Bundeskabinett die Einführung einer Sonderabgabe für bestimmte Einwegkunststoffprodukte beschlossen. Bis Jahresende nimmt der Bundesrat zu diesem Entwurf Stellung. Mit Beginn des neuen Jahres beginnt dann die parlamentarische Behandlung. Die Veröffentlichung der Studie durch das UBA ist ein weiterer Schritt auf diesem Weg zur Umsetzung der europäischen Einwegkunststoffrichtlinie [1] in deutsches Recht. Der genannte Betrag von 434 Millionen Euro macht einmal mehr deutlich, wie wichtig eine transparente Aufbereitung der Daten ist, damit der Gesetzgeber ab Januar umfassend Gelegenheit hat, sich eine eigene Meinung zu den Modalitäten der Kostenberechnung zu bilden.

Die Bundesregierung strebt eine Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag für Anfang 2023 an. Die ersten Zahlungen sollen im Jahr 2025 erfolgen, rückwirkend für die Reinigungsleistung im Jahr 2024. Anschließend sollen die Gelder mit Hilfe eines Punktesystems an die öffentlichen Entsorgungsträger ausgeschüttet werden.

Das am 30. November 2022 vom Umweltbundesamt vorgestellte Kostenmodell bildet die zentrale Berechnungsgrundlage für die von den Herstellern zu tragenden Kosten. „Das achtlose Wegwerfen von Zigarettenfiltern ist ein Problem, und wir als Hersteller bekennen uns ausdrücklich zu unserer Verantwortung, zur Reduzierung von Müll beizutragen. Die Transparenz der Berechnungsgrundlagen und Verhältnismäßigkeit der Kosten für die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten muss jedoch gewährleistet sein“, erklärt Markus Schütz, Manager im Bereich External Affairs der Philip Morris GmbH.

Das Kostenmodell des UBA sieht spezifische Abgabesätze für einzelne Produktkategorien vor. Dafür sollte eine detaillierte, repräsentative Aufschlüsselung von Müllmengen und Kosten für unterschiedliche Entsorgungsarten in deutschen Kommunen erfolgen. Da diese Daten allerdings derzeit von den Kommunen nicht vollumfänglich erfasst werden, griff das vom Umweltbundesamt beauftragte Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH auf Abfallanalysen und Umfragen in einer begrenzten Anzahl von Kommunen zurück. Die Grundlagendaten hierfür stammen aus einer Studie des Instituts für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH (INFA) und des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) aus dem Jahr 2020. Die Studie wurde jedoch auch bei der heutigen Veröffentlichung des Kostenmodells nicht gänzlich offengelegt. Diese mangelnde Transparenz macht es den Herstellern schwer, ihre Kostensätze und deren Berechnungsgrundlage im Detail nachzuvollziehen.

Der Vorschlag des Bundesumweltamts sieht vor, dass die Hersteller von Einwegkunststoffprodukten ab 2025 eine Abgabe in Höhe von insgesamt 434 Millionen Euro pro Jahr zu leisten haben. Dies entspricht fast einem Fünftel aller öffentlichen Reinigungskosten, die 2,5 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Nach einer von Philip Morris mitbeauftragten Studie der pbo Ingenieurgesellschaft für Planung, Beratung und Organisation aus dem Jahr 2020 können die Kosten für die Hersteller jedoch maximal bei circa 7 Prozent der öffentlichen Reinigungskosten liegen, umgerechnet etwa 175 Millionen Euro.

„Eine so kostspielige geplante Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie führt zu riesigen zusätzlichen Belastungen für Wirtschaft wie Bürger. Daher birgt der vorgeschlagene Einwegkunststofffonds in diesen krisengeprägten Zeiten die Gefahr, zu einem weiteren Inflationstreiber zu werden“, betont Markus Schütz.

Auch die Art und Weise der Umsetzung in deutsches Recht scheint ungewöhnlich: Statt die für die Hersteller wesentlichen Kostensätze über eine Beteiligung des Bundestages im Gesetz zu legitimieren, soll die Bestimmung der Abgabesätze lediglich auf dem Verordnungsweg durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz erfolgen. Somit wird dem Gesetzgeber in dieser zentralen Fragestellung kein Mitspracherecht eingeräumt. Zusammenfassend wirft die Veröffentlichung des Kostenmodells des Umweltbundesamts zur Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie mehr Fragen auf, als sie beantwortet und kann keinesfalls als zukunftsweisende rechtliche Grundlage zur Regelung der erweiterten Herstellerverantwortung dienen.

Quelle: Philip Morris GmbH (für den Inhalt verantwortlich)

[1] Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt: https://bit.ly/3gGi188

 

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