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ElektroG: Bundesrat stimmt Gesetzesnovelle zu

Das berichtet die take-e-way GmbH: Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister haben weitere sechs Monate – bis zum 1. Juli 2023 – Zeit, bis sie die neu eingeführte Prüfpflicht erfüllen müssen.

Hierbei handelt es sich um die Pflicht zur Prüfung, ob Hersteller/Händler ihre elektrischen und elektronischen Geräte ordnungsgemäß bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registriert haben. Das bedeutet: Sind Hersteller (auch Händler können Hersteller im Sinne des ElektroG sein) oder Bevollmächtigte nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert, dürfen Betreiber elektronischer Marktplätze das Anbieten oder Bereitstellen von deren Elektrogeräten nicht ermöglichen.

Die ursprünglich geplante Neueinstufung von Boilern und Warmwasserspeichern hatte die Regierung nach Protesten von Entsorgern und auf Antrag des Bundesrates hingegen gestrichen.

Quelle: take-e-way GmbH

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