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Neue Regeln zum Schutz kritischer Infrastruktur in der EU

Das Europäische Parlament hat ein neues Gesetz verabschiedet, das die wesentliche Infrastruktur der EU besser schützen soll.

Mit 595 zu 17 Stimmen bei 24 Enthaltungen nahmen die Europaabgeordneten die Einigung mit dem Rat auf Mindestregeln für Risikobewertungen und Resilienzstrategien der Mitgliedstaaten an. Damit wird unter anderem eine einheitliche, EU-weit gültige Definition für den Begriff „kritische Infrastruktur“ festgelegt.

Als kritische Infrastruktur gelten künftig elf Bereiche

Das neue Gesetz umfasst strengere Regeln für die Risikobewertung und Berichterstattung für wesentliche Akteure in folgenden elf Bereichen: Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastruktur, digitale Infrastruktur, Trinkwasser, Abwasser, Lebensmittel (einschließlich Herstellung, Verarbeitung und Lieferung), Gesundheitswesen, öffentliche Verwaltung und Raumfahrt.

Außerdem müssen die Mitgliedstaaten Resilienzstrategien verabschieden und zentrale Anlaufstellen für länderübergreifende Kommunikation schaffen. Dadurch will man auch verhindern, dass hier und bei anderen Initiativen zur Förderung der Widerstandsfähigkeit doppelt Berichte verfasst werden müssen und dadurch unnötiger Verwaltungsaufwand entsteht. Aus Transparenzgründen sollen die wesentlichen Akteure den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten über sämtliche Vorfälle oder Störungen berichten. Die Behörden müssen anschließend die Öffentlichkeit darüber informieren, sofern dies im öffentlichen Interesse liegt.

Quelle: Europäisches Parlament

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