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Fahrzeug-Zulassungsverordnung: Neuererlass und Änderung weiterer Vorschriften

Stellungnahme der Verbände bvse, BDSV und VDM zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Die Mitgliedsunternehmen der Verbände sind von Änderungen in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung betroffen und bitten daher das BMDV, „uns zukünftig im Rahmen der Verbändeanhörung entsprechend zu berücksichtigen.“

bvse, BDSV und VDM begrüßen und unterstützen grundsätzlich das Ziel, die internetbasierte Fahrzeugzulassung (4. Stufe i-Kfz) auszubauen und die Verwaltung weiter zu digitalisieren. Es stellt sich den Verbänden jedoch die Frage, „warum erneut die Chance ungenutzt bleibt, eine von uns seit langem geforderte Schnittstelle für zertifizierte und damit anerkannte Demontagebetriebe zur elektronischen Abmeldung mittels eines entsprechend konfigurierten Verwertungsnachweises zu schaffen.“

Im Interesse einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft sei es von entscheidender Bedeutung sicherzustellen, „dass Altfahrzeuge, die einen gefährlichen Abfall darstellen, ordnungsgemäß entsorgt werden und einer lückenlosen Kontrolle unterliegen. Aus diesem Grunde sieht § 4 Abs.1 AltfahrzeugV auch explizit vor, dass Altfahrzeuge ausschließlich einer anerkannten Annahme-/Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen werden müssen.“

Damit diese gesetzliche Regelung nicht, wie bisher, lediglich eine leere Worthülse bleibe und Altfahrzeuge (und somit gefährlicher Abfall) auf illegalen Wegen behandelt und entsorgt werden, bedürfe es aber einer entsprechenden Stärkung des Verwertungsnachweises:

„Die zwingend erforderliche Einrichtung einer Schnittstelle zur Weiterleitung des elektronischen Verwertungsnachweises im Rahmen des elektronischen Zulassungssystems, hatten wir bereits am 09.10.2019 in einem Treffen mit BMU, BMVI, BMWI und dem UBA erörtert. Wir hatten als Zwischenschritt zur Verbindung mit dem KBA die Plattform LAG GADSYS ins Gespräch gebracht. Zu diesem Vorschlag hatten sich die Länder in einer LAGA-Sitzung Anfang Januar 2021 positiv geäußert.

Umso mehr bedauern wir es, dass die wichtige Einbindung des elektronischen Verwertungsnachweises in das Zulassungssystem erneut keinen Zugang in den geplanten Gesetzesentwurf gefunden hat und somit Schäden für die Umwelt und die menschliche Gesundheit durch die illegale Entsorgung von Altfahrzeugen als gefährlichem Abfall weiterhin Vorschub geleistet wird.

Ungeachtet dieser vertanen Chance bleibt der Gesetzesentwurf im Hinblick auf den Verwertungsnachweis, aber auch in anderen Punkten hinter den Erwartungen der Verwertungsbranche und den mit ihr verbundenen Industrien weit zurück.“ […]

Die Verbände-Stellungnahme im Einzelnen zum BMDV-Entwurf. Der Entwurf kann hier eingesehen werden.

Quelle: bvse, BDSV, VDM (Gemeinsame Stellungnahme)

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