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„Dieser Entwurf gehört buchstäblich in die Tonne“

VKU kritisiert beabsichtige Ausweitung der CO2-Bepreisung auf Siedlungsabfälle als verkappte Steuererhöhung.

Der Verband kommunaler Unternehmen hat am 14. Juni 2022 seine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) eingereicht. Mit dem Gesetz soll die CO2-Bepreisung ab 2023 insbesondere auf Abfälle ausgeweitet werden. Insgesamt kämen mit der Novelle auf die Verbraucher im nächsten Jahr Zusatzbelastungen von 900 Millionen Euro zu, die im Jahr 2024 die Milliardengrenze überschreiten würden.

„Wir können nicht nachvollziehen, dass in der aktuellen Krisenlage, in der die Bundesregierung händeringend nach Entlastungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger sucht, zusätzliche Belastungen in Milliardenhöhe ausgelöst werden sollen“, erklärt Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen, der auch die kommunalen Entsorgungsbetriebe vertritt:

Keine klimaschützende Lenkungswirkung

„Eine CO2-Bepreisung der Müllverbrennung und damit eine zwangsläufige Erhöhung der  Abfallgebühren hätten keine klimaschützende Lenkungswirkung, da diese Anlagen einen gesetzlichen Entsorgungsauftrag zu erfüllen haben und nicht auf andere ´Brennstoffe` ausweichen können. Ein CO2-Preis ohne Lenkungswirkung muss aber als verkappte Steuer bewertet werden, und das Bundeswirtschaftsministerium hat sogar mit einer Einnahmeerwartung von 900 Millionen Euro allein für 2023 die Zusatzbelastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher selbst klar benannt. Während Deutschland unter steigenden Energiekosten ächzt und über Entlastungspakete diskutiert, wird mit diesem Gesetzentwurf eine Zusatzbelastung in unvertretbarer Größenordnung durch politische Entscheidungen geschaffen. In der aktuellen Lage sollte dies ausgeschlossen sein.“

Der VKU hat sich in der Vergangenheit schon mehrfach deutlich gegen eine Ausweitung des nationalen Brennstoffemissionshandels auf die thermische Siedlungsabfallbehandlung ausgesprochen. Ein solcher Schritt würde als nationaler Alleingang das Preisgefälle bei den Abfallbehandlungskosten in Europa weiter vergrößern und damit erhebliche Anreize für steigende Müllexporte schaffen. Liebing: „Deutschland müsste sich den Vorwurf gefallen lassen, durch steigende Müllexporte die eigene Klimabilanz schön zu rechnen. Da in anderen Ländern sogar noch die besonders klimaschädliche Deponierung zulässig ist, würde ein nationaler Alleingang beim CO2-Preis dem Klimaschutz einen Bärendienst erweisen.“

Das Vorpreschen des Bundeswirtschaftsministeriums stößt beim VKU auch deshalb auf großes Unverständnis, weil in Brüssel aktuell im Rahmen des „Fit für 55-Klimapaktets“ intensiv über eine mögliche Einbeziehung der Müllverbrennung in den Europäischen Emissionshandel diskutiert wird – dann allerdings erst nach einer gründlichen Folgenabschätzung, bei Wahrung einer mehrjährigen Übergangsfrist und in allen EU-Mitgliedstaaten gleichzeitig. Liebing: „Über einen Emissionshandel für die energetische Abfallverwertung kann sinnvollerweise nur Brüssel entscheiden, nicht Berlin.“

Mieterhaushalte überproportional belastet

Als besonders problematisch bewertet der VKU, dass gerade Mieterhaushalte überproportional belastet würden. Denn diese hätten mit ihren Abfallgebühren zum einen den Durchschnittsemissionsfaktor der Müllverbrennungsanlagen unter Einrechnung der sehr kunststoffhaltigen Gewerbeabfälle zu bezahlen. Zum anderen haben Mieter in Großwohnanlagen circa ein Drittel mehr Restmüll als Eigentümer von Einfamilienhäusern und würden dementsprechend auch mehr Zertifikatekosten zu tragen haben. Liebing: „Ein CO2-Preis für die Siedlungsabfallentsorgung ist fachlich falsch und sozial ungerecht. Wer wirklich die privaten Haushalte entlasten will, für den haben wir einen pragmatischen Vorschlag: Stampfen Sie diesen Gesetzentwurf buchstäblich in die Tonne!“

Quelle: VKU

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