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EEG-Novelle: VDI begrüßt Abschaffung der EEG-Umlage

Positive und negative Effekte bei der Akteurs-Vielfalt – Stärkung der Bürgerenergiegesellschaften.

Der VDI begrüßt den ersten Entwurf der EEG-Novelle 2023. Die Abschaffung der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch und die Verlagerungen der übrigen Umlagen in ein eigenständiges Gesetz (EnUG) seien überfällig gewesen. „Die aktuelle Regelung straft gerade diejenigen ab, die sich bereits aktiv für die Energiewende einsetzen“, unterstreicht Prof. Dr. Martin Maslaton, Mitglied des VDI-Fachausschusses Regenerative Energien (FA-RE) und des interdisziplinären VDI-Gremiums Klimaschutz und Energiewende.

Im Bereich der Akteurs-Vielfalt bewertet der VDI die zielgerichtete Privilegierung von Bürgerenergiegesellschaften ausdrücklich positiv. Gleichzeitig sei die tatsächliche Mitbestimmungskompetenz lokaler Akteure in den Bürgerenergiegesellschaften entscheidend, um eine nachhaltige Akzeptanz zu erreichen.

Ein weiterer Fortschritt sei das Heraufsetzen der Ausschreibungsschwellenwerte sowie der erweiterte beihilferechtliche Spielraum der neuen Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (CEEAG). Auf Unverständnis stößt beim VDI dagegen die Streichung der vorgesehenen Ziele des Gesetzes. Dies schränke die Akteurs-Vielfalt deutlich ein und senke zudem die Akzeptanz des Vorhabens.

Quelle: VDI Verein Deutscher Ingenieure e. V.

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