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Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage

Der Bundestag hat sich am 17. März 2022 mit der EEG-Umlage befasst.

Dazu haben die Fraktionen der Ampelkoalition SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP erstmals einen Gesetzentwurf zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher (20/1025) vorgelegt. Die Vorlage wurde im Anschluss an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie zur federführenden Beratung überwiesen.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Mit dem Gesetz soll nach Willen der Fraktionen eine spürbare Entlastung der Verbraucher bei den Stromkosten erreicht werden. Zu diesem Zweck soll die EEG-Umlage früher als zunächst geplant bereits zum 1. Juli 2022 auf null abgesenkt werden. Dies sei der erste Schritt zur vollständigen Finanzierung der Förderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz über den Energie- und Klimafonds. Diese erfolge in einem zweiten Schritt durch die bevorstehende EEG-Novelle im Rahmen des Sofortprogramms, zu der die Bundesregierung im Frühjahr 2022 einen Gesetzentwurf vorlegen wird.

Um sicherzustellen, dass die Entlastung unterjährig auch tatsächlich ab dem 1. Juli 2022 an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird, sollen Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz vorgenommen werden, die den verschiedenen Vertragsverhältnissen angemessen Rechnung tragen, heißt es in dem Entwurf.

Quelle: Deutscher Bundestag

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