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EU-Parlament verabschiedet Batterieverordnung

Die Sammelquoten für Gerätealtbatterien sollen Ende 2023 bei 45 Prozent liegen, bis Ende 2025 auf 70 Prozent steigen und Ende 2030 weiter auf 80 Prozent erhöht werden.

Bei den Einsatzquoten von Recyclingmaterialien in Batterien bleibt es nach der gestrigen Entscheidung bei den von der Kommission vorgeschlagenen Werten. So gelten ab 2030 folgende Quoten: 12 Prozent Kobalt, 85 Prozent Blei, 4 Prozent Lithium, 4 Prozent Nickel. Ab dem Jahr 2035 steigen die Werte auf 20 Prozent Kobalt, 85 Prozent Blei, 10 Prozent Lithium, 12 Prozent Nickel; und gelten nicht nur für Industrie-, Starter- und Traktionsbatterien, sondern auch für Gerätebatterien und Batterien aus leichten Verkehrsmitteln.

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft hat die Neuregelungen der Batterieverordnung grundsätzlich begrüßt. So sieht der Verband in der Festlegung verpflichtender Mindesteinsatzquoten von Recyclingmaterialien für Batterien eine „richtungsweisende Entscheidung, die hoffentlich als Beispiel für weitere Stoffströme dienen wird.“

BDE-Präsident Peter Kurth: „Es ist ein echter Durchbruch, dass das Europäische Parlament die von der Kommission vorgeschlagenen Mindestrecyclinggehalte unterstützt. War die Verabschiedung der Einwegplastikrichtlinie mit einem Mindesteinsatz für PET hierfür schon ein Präzedenzfall, haben die Parlamentarier, mit der heutigen Entscheidung, Recyclingmaterialien bei der Herstellung von Batterien einzusetzen, Maßstäbe für die Kreislaufwirtschaft gesetzt. Damit wird sichergestellt, dass Materialien nicht nur recycelt werden, sondern im Wettbewerb mit Primärmaterialien bestehen können und Absatz am Markt finden.“

Keine Mehrheit für die Einführung eines Pfandrücknahmesystems

Kritisch sieht der BDE, dass sich im Parlament keine Mehrheit für die Einführung eines Pfandrücknahmesystems gefunden hat. Ein solches Rücknahmesystem war insbesondere vom Binnenmarktausschuss gefordert worden. Ein Pfandsystem soll die Materialrückführung sicherstellen und dadurch Brände verhindern, die immer wieder durch falsch entsorgte Batterien entstehen. Stattdessen haben sich die Abgeordneten lediglich für die Durchführung einer Studie ausgesprochen, die die praktischen Umsetzungsmöglichkeiten und den Nutzen einer solchen Pfandregelung untersuchen soll. Damit wird die Einführung eines Pfandrücknahmesystems mindestens auf Jahre verzögert.

Kurth: „Die Festlegung einer Mindesteinsatzquote in der novellierten Batterieverordnung ist ein echter großer Wurf und eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Angebot und Nachfrage von Recyclingmaterialien müssen sichergestellt werden. Deshalb wäre auch ein europaweites Batteriepfand hilfreich gewesen. Nationale Pfandlösungen sind sicherlich wünschenswert, aber keine optimale Lösung. Es bleibt zu hoffen, dass spätestens die für Dezember 2025 angeforderten Studienergebnisse auch die Skeptiker überzeugen und dann die Pfandregelung erneut zur Diskussion gestellt wird. So ist die heute verabschiedete Batterieverordnung eine Novelle mit Licht und Schatten.“

Quelle: BDE

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