Verband insbesondere enttäuscht wegen Verzicht auf Batteriepfand.
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft hat die Abstimmung im EU-Umweltausschuss zur Batterieverordnung (10. Januar 2022) als insgesamt nicht überzeugend bezeichnet. Teile des Berichtsentwurfs stoßen beim Verband dennoch auf Zustimmung.
„Die heutige Abstimmung im EU-Umweltausschuss zum Berichtsentwurf der Batterieverordnung ist leider nicht der große Wurf, auch wenn wir als Verband einzelne Voten begrüßen können. Bedauerlich ist aber, dass das Thema Batteriepfand im Berichtsentwurf keine Berücksichtigung gefunden hat“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth am Donnerstag in Berlin.
Zuvor hatten die Mitglieder im Umweltausschuss des EU-Parlaments über den Kommissionsvorschlag zur Batterieverordnung beraten und die darin enthaltenen Mindesteinsatzquoten von Rezyklaten in Batterien bestätigt. Zudem hat das Gremium die Sammelquoten für Batterien gegenüber dem Vorschlag der EU- Kommission leicht erhöht. So sieht der Ausschuss eine Quotenerhöhung auf 70 Prozent bis Dezember 2025 vor. Hier hatte die Kommission 65 Prozent vorgeschlagen. Bis zum Dezember 2030 soll der Wert auf 80 Prozent steigen und damit um zehn Prozent über dem Kommissionsvorschlag liegen.
Die neuzufassende Regelung bleibt hinter ihren Möglichkeiten
Deutliche Kritik übt der BDE an der Entscheidung des Umweltausschusses, kein Pfand für Batterien einzuführen. Auf Skepsis des Verbandes stößt auch das Vorhaben, die Verwertungsquote für Lithium ab 2026 von 35 Prozent auf 70 Prozent anzuheben, was nach derzeitigem technischem Stand nicht möglich ist.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Die heutige Abstimmung des Umweltausschusses über den Berichtsentwurf zur Batterieverordnung zeigt, dass die Gefahr besteht, dass die neuzufassende Regelung hinter ihren Möglichkeiten bleibt. Wenn das Hauptziel einer solchen Verordnung die Verbesserung von Sammel- und Recyclingquoten ist, dann darf man nicht auf die geeigneten Instrumente verzichten. Ein Batteriepfand wäre die ideale Voraussetzung, dass die Rückgabe und Sammlung von Batterien umweltgerecht erfolgen würde. Gerade bei leicht entflammbaren Lithium-Batterien wäre dies dringend erforderlich. Batterien sind Rohstofflager, die durch richtige Behandlung wieder nutzbar gemacht werden können. Nur durch ein Pfandsystem sind die ehrgeizigen Sammelquoten und die damit verbundenen Recyclingziele zu erreichen. Es bleibt zu hoffen, dass das Batteriepfand doch noch Eingang in die Verordnung findet. Gerade vor dem Hintergrund, dass der Binnenmarktausschuss sich mit großer Mehrheit für die Einführung eines Pfandes ausgesprochen hatte, ist es schwer verständlich, dass dieses Votum im Umweltausschuss gerade nicht berücksichtigt wurde.“
Die Abstimmung im Plenum findet Anfang März 2022 statt.
Quelle: BDE