Was noch gebrauchsfähig ist, soll nicht vorzeitig auf dem Müll landen.
Niedersachsen drängt auf konsequentere Abfallvermeidung: Am 11. Januar 2022 hat das Kabinett beschlossen, dazu eine Bundesratsinitiative einzubringen. Mit dem Entschließungsantrag zur Abfallvermeidung durch Ausgestaltung der sogenannten Obhutspflicht soll die Bundesregierung aufgefordert werden, schnellstmöglich überprüfbare Vorgaben gegen die Vernichtung gebrauchsfähiger Waren zu schaffen.
Die im September 2020 um eine Obhutspflicht erweiterte Produktverantwortung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ermöglicht ein vorzugsweise branchenbezogenes Vorgehen mit dem Ziel, Hersteller und Vertreiber bei der Rücknahme von Erzeugnissen in die Pflicht zu nehmen, damit die Gebrauchstauglichkeit erhalten bleibt und Produkte nicht bereits auf einer frühen Vertriebsstufe zu Abfall werden.
Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei