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Recht auf Reparatur: Wohin geht die Reise? Das sagen die Parteien

Inmitten der Klimakrise und dem Superwahljahr 2021 kommt man am Recht auf Reparatur nicht vorbei. Auch wenn Forderungen für bessere Reparatur-Bedingungen allmählich in der Politik ernst genommen werden, sind einige Fragen offen: Welche Erfolge und Rückschritte hat das Recht auf Reparatur zu verzeichnen? Wie können wir es jetzt schon umsetzen? Und was sagen eigentlich Grüne, CDU, Linke und andere Parteien dazu?

Das Ausgangsproblem: Viele Geräte sind vom Design her nicht mehr reparierbar, die Reparatur ist zu teuer oder Ersatzteile werden nicht mehr bereitgestellt. Unser Wirtschaftssystem ist auf Wachstum ausgerichtet und die Gesellschaft durch eine Wegwerfmentalität geprägt.

Schon seit längerer Zeit versuchen einzelne Initiativen wie Repair-Cafés dieser Entwicklung entgegenwirken. Doch es bedarf einer rechtlichen Grundlage, um Reparaturmöglichkeiten zugänglicher und transparenter zu machen. Und warum? In der Reparatur steckt großes Potential für Ressourcenschonung und Klimaschutz, für lokale Wirtschaftsförderung sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen. Das Recht auf Reparatur schafft eine gesetzliche Grundlage für zugänglichere und transparente Reparaturmöglichkeiten durch reparaturfreundliche Produktpolitik, das Wahl-Recht der Verbraucher auf Reparatur und die Gleichstellung aller Reparateure.

Das Recht auf Reparatur in Deutschland – ein geschichtlicher Abriss

2012: Erstes deutsche Reparatur-Café in Köln.

2016: Studie des Umweltbundesamts: geplante Obsoleszenz kann nicht nachgewiesen werden.

2018: Petition für Recht auf Reparatur für Elektrogeräte an Deutschen Bundestag scheitert.

2019: Neue Ökodesign-Richtlinie wird beschlossen, EU verspricht im Green Deal „reparierbare Produkte“, die Grünen fordern im Bundestag ein Recht auf Reparatur.

2020: Kreislaufwirtschaftsgesetz wird verabschiedet, Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft der EU-Kommission enthält Recht auf Reparatur, Europäisches Parlament fordert Maßnahmen zum Recht auf Reparatur.

2021: Bayerische SPD reicht im Landtag Antrag für ein Recht auf Reparatur ein, Ökodesign-Vorbereitungsstudie  für Smartphones wird veröffentlicht, Umweltministerin Svenja Schulze lehnt Reparatur-Index wie in Frankreich ab, neue Ökodesign-Richtlinie tritt in Kraft, Bundesregierung lehnt Antrag der Grünen im Bundestag für ein Recht auf Reparatur ab, Maßnahmen zum Recht auf Reparatur können Verbraucher jetzt schon umsetzen.

Das Recht auf Reparatur in anderen Ländern

Die „Recht auf Reparatur“-Bewegung hat Anhänger auf der ganzen Welt: Das Netzwerk von Right to Repair vereint 17 europäische Länder und auch in Südafrika oder Neuseeland gibt es Initiativen. Einige Länder setzen auch außerhalb von Staatenverbunden wie der EU Maßnahmen für ein Recht auf Reparatur um: Erst kürzlich (Juli 2021) formulierte US-Präsident Joe Biden in einer Absichtserklärung ein Recht auf Reparatur: Demnach sollen Elektronik-Hersteller ihre Kunden oder unabhängige Werkstätten nicht mehr davon abhalten können, defekte Geräte selbst zu reparieren.

In Frankreich wurde im Januar 2021 der French Repairability Index eingeführt: Ein Wert zwischen 1 und 10 zeigt die Reparierbarkeit von Smartphones, Fernsehern, Laptops, Waschmaschinen und Rasenmähern an. Im Jahr 2016 hat die schwedische Regierung die Mehrwertsteuer auf Reparaturen von Schuhen, Kleidung, Haushaltsgeräten und Fahrrädern von 25 auf 12 Prozent gesenkt.

Ausblick und Chancen

Die Forderungen nach einem Recht auf Reparatur werden zunehmend ernst genommen. Viele EU-Maßnahmen stehen allerdings noch in der Warteschlange und auf Bundesebene geht mehr: Deutschland könnte die Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen senken, einen Reparatur-Index oder ein Reparaturbonus-System einführen. Diesen Versuch startete Thüringen im Juni 2021 mit Vorbildwirkung für andere Bundesländer.

Ein Fortschritt: Im März 2021 sind die neuen Ökodesign-Verordnungen in Kraft getreten, die zum ersten Mal Reparaturstandards für Produkte EU-weit festlegen. Dann haben wir jetzt also ein Recht auf Reparatur? Nicht so ganz. Die neuen Richtlinien werden zum Beispiel nicht auf Smartphones und Laptops angewendet. Doch es geht voran: Bis Ende des Jahres 2021 soll in Deutschland ein digitaler Produktpass eingeführt werden. Dieser soll alle Informationen zum Lebenszyklus eines Geräts beinhalten, von der Rohstoffgewinnung bis hin zum Recycling.

Das sagen die Parteien

Im November 2018 wurde eine Petition für das Recht auf Reparatur für Elektrogeräte am Deutschen Bundestag eingereicht. Ausgangspunkt der Petition war die Annahme, dass Hersteller von Elektronikartikeln oftmals bewusst Sollbruchstellen planen würden, die zu einem Defekt des Gerätes nach etwa zwei Jahren führen. Einige Parteien sahen diesen Vorwurf durch die Studie des Umweltbundesamts zur geplanten Obsoleszenz widerlegt. So stimmten CDU/CSU, AfD, FDP und SPD dagegen. Im Februar 2021 wurde dann der neue Kreislaufwirtschaft-Aktionsplan der EU-Kommission vorgestellt. Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und FDP stimmten dabei gegen verpflichtende Regeln für ein Recht auf Reparatur.

Die CDU/CSU erklärt auf unsere Anfrage hin: „Die CDU steht für nachhaltiges Wachstum und gegen Ressourcenverschwendung. Deshalb unterstützen wir auch den nachhaltigen Konsum. Produkte, die repariert werden können, haben normalerweise eine höhere Lebensdauer, werden nicht so häufig ausgetauscht und führen so zu geringerem Material- und Ressourcenverbrauch und Abfall.“ Es sei weiterhin wichtig, dass Verbraucher*innen einfach erkennen können, ob ein Produkt reparaturfähig ist: „Wir setzen uns für eine entsprechende Information ein und eine Sensibilisierung der Verbraucherinnen und Verbraucher“, so Therese Mai von der CDU-Bundesgeschäftsstelle.

Dr. Bettina Homann, Sprecherin für Umweltpolitik der Grünen-Bundestagsfraktion unterstreicht: „Ressourcenschutz ist Klimaschutz. Das bedeutet: Um die Klimakrise in den Griff zu bekommen, müssten wir raus aus der Wegwerfgesellschaft und rein in eine Kreislaufwirtschaft. Dafür brauchen wir auch ein Recht auf Reparatur.“ Die Grundlage dafür seien verbindliche Designvorgaben, um Produkte möglichst langlebig, reparierbar und recyclingfähig zu gestalten. „Ich setze mich außerdem für digitale Produktpässe ein. Sie sind die Basis für ein Label, das erkennbar und vergleichbar macht, wie lange Ersatzteile und Softwareupdates zur Verfügung gestellt werden“, ergänzt Hoffmann.

Auf unsere Anfrage hin betont Michael Thews, Umweltexperte der SPD-Fraktion im Bundestag, die Bedeutung von reparierbaren Produkten für nachhaltiges Wirtschaften und Konsumieren: „Wir befürworten gesetzliche Vorgaben an die Hersteller, ihre Produkte reparierbar herzustellen, diskriminierungsfreien und bezahlbaren Zugang zu Ersatzteilen sicherzustellen und Anleitungen frei verfügbar zu stellen. Wir wollen, dass auch freie Reparaturwerkstätten die Möglichkeit haben, Reparaturen vorzunehmen. Ebenso sind ressourcensparende und klimafreundliche Anforderungen an die Hersteller im Kreislaufwirtschaftsrecht denkbar.“

Die FDP weist auf unsere Anfrage darauf hin, dass der Vorwurf, Hersteller von Elektronikartikeln würden bewusst Sollbruchstellen (geplante Obsoleszenz) einbauen, erst kürzlich durch das Umweltbundesamt zurückgewiesen wurde. Die FDP betont: „Uns Freien Demokraten ist besonders wichtig, dass Vorgaben für ein nachhaltiges Produktdesign nicht dem technologischen Fortschritt im Wege stehen. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hat sich im November 2018 mit Verweis auf die Weiterentwicklung der EU-Ökodesignrichtlinie mehrheitlich gegen ein „Recht auf Reparatur“ ausgesprochen. Sinnvoller sei es, an ein nachhaltiges Produktdesign anzuknüpfen.“

Auf unsere Anfrage hin spricht sich Uwe Wappler, Referent für Wirtschaft und Energie der AfD-Bundestagsfraktion, für bessere Reparaturbedingungen aus: „Wir fordern die Rückkehr zu langlebigen, reparaturfähigen Produkten und die Abkehr von der Wegwerfwirtschaft. Wir lehnen also die Konstruktion nach dem Kriterium ab, dass Geräte nach Ablauf der Gewährleistung kaputt gehen sollen.“ Wappler geht weiterhin auf die Reparierbarkeit von Geräten und die technische Dokumentation ein, welche bis in die 80er Jahre üblich gewesen seien und heute wiedereingeführt werden sollten: „Dies reduziert nicht nur den Ressourcenverbrauch, sondern spart auch Energie und schafft mittelständische Arbeitsplätze.“

Die Linken sprachen sich in der Vergangenheit für bessere Reparaturbedingungen aus. In ihrem Wahlprogramm für die Bundestagswahl gehen sie unter dem Punkt „Mehr Rechte für Verbraucher*innen” darauf ein: Die Partei will eine gesetzlich garantierte Mindestnutzungsdauer von fünf Jahren für langlebige technische Geräte (z. B. Kühlschränke, Waschmaschinen, Fahrzeuge, IT- und Elektrogeräte) verpflichtend einführen. Weiterhin sollen „IT-Produkte und Haushaltsgeräte leicht reparierbar und Upgrades jederzeit möglich sein”. Die Produkthaftung soll an das digitale Zeitalter angepasst werden.

Quelle: kaputt.de GmbH

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