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Endlagersuche erreicht erstes Etappenziel der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Fachkonferenz Teilgebiete – das erste formale Öffentlichkeitsbeteiligungsformat des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle – hat ihren Abschlussbericht an die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übergeben.

Damit wird eine mehrmonatige öffentliche Diskussion des Zwischenberichts Teilgebiete abgeschlossen; die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Standortauswahlverfahren wird fortgesetzt. Hierbei bezieht das zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) die Öffentlichkeit bereits in die Konzeption ein.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze dankte allen, die an der Fachkonferenz teilgenommen haben. Die zahlreichen Anregungen zum Zwischenbericht Teilgebiete und die im Abschlussbericht festgehaltene konstruktive Kritik seien wichtig, um die Auswahl des Standortes mit der bestmöglichen Sicherheit voran zu bringen. Dies werde der BGE bei ihrer weiteren Arbeit helfen – und vor allem dem Verfahren selbst nutzen. „Nach meiner Überzeugung darf die Öffentlichkeitsbeteiligung jetzt nicht pausieren. Es ist gut, dass das BASE bereits intensiv überlegt und zusammen mit der Öffentlichkeit berät, wie die Öffentlichkeitsbeteiligung nun am besten fortgesetzt werden kann“, erklärte Schulze.

In weniger als eineinhalb Jahren – spätestens am 31. Dezember 2022 – endet die kommerzielle Nutzung der Atomenergie in Deutschland. Die Hinterlassenschaften der Atomenergie werden uns jedoch noch lange beschäftigen. Ein wesentlicher Punkt dabei ist, den sichersten Standort für ein Endlager für die hochradioaktiven Abfälle zu finden. Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und wichtige Verantwortung gegenüber den nachfolgenden Generationen.

Die Übergabe des Abschlussberichts der Fachkonferenz Teilgebiete schließt dem BMU zufolge einen wichtigen Schritt ab: Nach der Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete durch die BGE vor fast einem Jahr haben intensive Diskussionen deutschlandweit, innerhalb und außerhalb der Fachkonferenz Teilgebiete stattgefunden, die in den Bericht eingegangen sind. Das BMU setzt darauf, dass die begonnenen konstruktiven Fachdiskussionen und der intensive Austausch mit der Öffentlichkeit fortgesetzt werden.

Hintergrund

Seit 2017 läuft das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Der Ablauf des Verfahrens wird durch das Standortauswahlgesetz (StandAG) geregelt: In drei aufeinander folgenden Phasen werden die Gebiete, die als möglicher Standort für ein Endlager in Frage kommen, immer eingehender untersucht und die vergleichende Auswahl weiter eingegrenzt. Die erste Phase ist dabei zweigeteilt, um eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu ermöglichen. Am 28. September 2020 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) in ihrem Zwischenbericht Teilgebiet die Teilgebiete benannt, für die im zweiten Schritt der ersten Phase des Standortauswahlverfahrens erstmals vorläufige Sicherheitsuntersuchungen durchgeführt werden.

Weiterführende Informationen zum Standortauswahlverfahren, zur Benennung der Teilgebiete und zur Öffentlichkeitsbeteiligung sind auf der Webseite www.endlagersuche-informationsplattform.de des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und auf der Webseite www.einblicke.de/standortauswahl der BGE zu finden.

Quelle: Bundesumweltministerium

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