Die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland weist Berichte zurück, denen zufolge deutsche Stiftungen in China angeblich aufgrund einer Klausel im EU-China-Investitionsabkommen künftig nur noch von Chinesen geleitet werden dürften. Dies sei nicht korrekt.
Das umfassende Investitionsabkommen zwischen der EU und China (Comprehensive Agreement on Investment, CAI) sei ein Investitionsabkommen und könne wie alle Handels- und Investitionsabkommen der EU nur für kommerzielle Unternehmen und Wirtschaftsbeteiligte gelten. Die Tätigkeiten nichtstaatlicher Organisationen zur Förderung des sozialen oder politischen Wandels seien keine wirtschaftlichen Tätigkeiten. „Vorgaben für ausländische Nichtregierungsorganisationen in China (oder in der EU) fallen allen eindeutig nicht in den Regelungsbereich des Abkommens“, erklärte Jörg Wojahn, Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland.
Das Investitionsabkommen enthalte den Vorbehalt Chinas in Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten im produzierenden Gewerbe oder zur Erbringung von Dienstleistungen, die von Einrichtungen ohne Erwerbszweck ausgeführt werden. China habe sich in all seinen früheren Handelsabkommen, einschließlich der WTO, die Möglichkeit vorbehalten, solche Investitionen zu regulieren. Dieser Vorbehalt präjudiziere in keiner Weise die Ansichten der EU zu Chinas Politik gegenüber ausländischen Nichtregierungsorganisationen.
Quelle: EU-Kommission