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Beschluss zum Verpackungsgesetz: „Schritt, dem weitere folgen müssen“

Nach Verabschiedung im Bundestag: BDE ermuntert Politik zu mehr Innovation – Umsetzung von Brüsseler Regeln in deutsches Recht auf Dauer zu wenig.

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. hat das neue Verpackungsgesetz im Grundsatz begrüßt, jedoch weitere Maßnahmen angeregt. „Die Verabschiedung des Gesetzes ist ein richtiger Schritt, dem aber viele weitere folgen müssen. Dabei darf Deutschland auch gerne einmal wieder die Vorreiterrolle in Sachen Nachhaltigkeit übernehmen“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth am Freitag in Berlin.

Der Bundestag hatte die Neufassung des Verpackungsgesetzes beschlossen. Dieses sieht insbesondere vor, die Kunststoffabfallmenge zu reduzieren. Zugleich legt die Neuregelung künftig einen Mindestrezyklatanteil an PET-Einwegflaschen fest. So soll der gesetzlich vorgeschriebene Rezyklatanteil in PET-Einwegflaschen ab dem Jahr 2025 zunächst 25 Prozent betragen. Ab 2030 wird der Anteil dann auf 30 Prozent erhöht. Beschlossen wurde darüber hinaus die Erweiterung der Einweg-Pfandpflicht auf sämtliche Einweg-Getränkeflaschen aus PET sowie Aluminiumdosen.

Kurth: „Mit dem Beschluss zum Verpackungsgesetz hat der Deutsche Bundestag eine seit März 2019 geltende EU-Richtline in deutsches Recht umgesetzt. Der gestrige Parlamentsbeschluss sollte ein Ansporn sein, Gesetze, Regelungen oder Verordnungen rund um Circular Economy zügig zu erarbeiten und zu beschließen. Dabei sollte sich Deutschland auch wieder führend für Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit engagieren, denn die Jahre, in denen unser Land in diesem Themenfeld Takt- und Impulsgeber war, liegen schon etwas zurück.“

Quelle: BDE

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