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Ausnahmslose Pfandpflicht auf Getränkedosen ab 2022 zu erwarten

Der Bundestag will heute gegen 18 Uhr das neue Verpackungsgesetz in 2./3. Lesung verabschieden.

Danach können Verbraucher ab 1. Januar 2022 alle in Deutschland in Verkehr gebrachten Getränkedosen am Pfandautomaten zurückgeben. Der Gesetzgeber will die noch wenigen Ausnahmen für Getränkedosen, die mit Wein, Sekt, Saft oder Milchmixgetränken befüllt sind, abschaffen. Ab 2022 sind demnach alle Getränkedosen ausnahmslos pfandpflichtig.

Die in Deutschland produzierenden Getränkedosenhersteller, die sich im Forum Getränkedose zusammengeschlossen haben, begrüßen die Ausweitung der Pfandpflicht ausdrücklich. Stephan Rösgen, Geschäftsführer des Forums Getränkedose:

„Die Einführung der 100-Prozent-Pfandpflicht auf Getränkedosen ist ein kleiner Schritt für die Hersteller, aber ein sinnvoller Schritt für alle Verbraucher und die Umwelt. Schon heute werden über 99 Prozent aller Getränkedosen in Deutschland  recycelt und so zu neuen Produkten – entweder zu neuen Getränkedosen oder auch zu Teilen eines Fahrrads oder Elektroautos. Bereits seit 2003 unterliegen Bier und Erfrischungsgetränke in der Getränkedose der Pfandpflicht – die Beseitigung der Ausnahmen für die geringe Anzahl von weinhaltigen Getränken, Saft und Milchmixgetränken zum 1. Januar 2022 ist nur folgerichtig und wird die Umweltbilanz der Getränkedose weiter verbessern.“

Quelle: Forum Getränkedose

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